Körperschaftssteuer – wer muss sie zahlen und wie hoch ist sie?
Während natürliche Personen auf ihr Einkommen eine Einkommenssteuer zahlen müssen, ist das bei juristischen Personen die Körperschaftssteuer. Grundlage ist das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Berechnet wird die Körperschaftssteuer aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss.
Definition: Die Körperschaftssteuer, auch als KSt bezeichnet, wird auf den Gewinn beziehungsweise das Einkommen juristischer Personen erhoben. Sie ist eine Unternehmenssteuer, die von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen in Höhe von 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens gezahlt werden muss. Die Körperschaftssteuererklärung muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
Geschichte der Körperschaftssteuer
Ihren Ursprung hat die Körperschaftssteuer in der Reichsfinanzreform 1920, angestoßen durch den damaligen Finanzminister Matthias Erzberger. Damals stand das Deutsche Reich kurz vor dem finanziellen Ruin, verursacht durch Kriegsanleihen, Reparationen und die ökonomischen Kriegsfolgen. Erzberger vereinheitlichte das bisher länderspezifische Steuerrecht und schuf eine moderne Finanzverwaltung. Viele der damals entwickelten
Prinzipien sind bis heute im deutschen Steuerrecht zu finden. Seit dieser Zeit wird die Körperschaftssteuer erhoben. Ursprünglich lag der Steuersatz bei 10 Prozent, später wurde er deutlich höher. Ihren höchsten Betrag erreichte die Körperschaftssteuer 1946, damals betrug der Steuersatz 65 Prozent. Mit der Unternehmenssteuerreform sank der Satz der Körperschaftssteuer von 25 auf die aktuell 15 Prozent. Gleichzeitig wurden Teileinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer für die Anteilseigner eingeführt.
Wer muss die Körperschaftssteuer zahlen?
- Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen
Wer ist von der Körperschaftssteuer befreit?
- Unternehmen des Bundes, zu denen auch die kommunalen Unternehmen der Regionalförderung, Wirtschaftsförderung und Daseinsvorsorge wie beispielsweise Stadtwerke oder Kommunalunternehmen gehören. Sie sind für die Allgemeinheit tätig. Betätigen sich Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wirtschaftlich, gehören sie ebenfalls zu den von der Körperschaftssteuer befreiten Unternehmen
- Politische Parteien nach dem Parteiengesetz und die damit verbundenen Gebietsverbände
- Staatsbanken, wenn sie Aufgaben staatswirtschaftlicher Art übernehmen.
- Gemeinnützige und kirchliche Körperschaften: Das gilt für die Körperschaften der Kirchen, aber auch für Vereine. Verfolgen Vereine einen in ihrer Satzung festgeschriebenen kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck, sind sie steuerbegünstigt. Gleichzeitig müssen sie in ihrer Satzung Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit und Ausschließlichkeit fest geschrieben haben
- Soziale Kassen: Zu diesen gehören beispielsweise Kranken- und Unterstützungskassen, aber auch Sterbe- und Pensionskassen
- Berufsverbände: Nehmen sie allgemeine Interessen der Angehörigen eines Berufes oder Wirtschaftszweiges wahr, sind sie von der KSt befreit. Unterhalten sie dagegen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gilt die Befreiung nicht
- Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen: Die öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungsreinrichtungen sind steuerbefreit, weil sie für ihre Pflichtversicherten eine entsprechende Alters-, Hinterbliebenen-, und Invalidenversorgung gewährleisten sollen
Da Kleinunternehmer, Personengesellschaften und Freiberufler für ihre erzielten Gewinne
einkommenssteuerpflichtig sind, brauchen sie daher keine KSt zu entrichten. Das gleiche gilt für juristische Personen, die einen Freibetrag geltend machen können und ein Einkommen nachweisen, das unterhalb dieses Freibetrages liegt.
Wer erhält die Körperschaftsteuer?
So wird die Körperschaftssteuer berechnet
Zu diesem Überschuss lassen sich addieren:
- nicht abziehbare Aufwendungen
- verdeckte Gewinnausschüttungen
- Freibeträge
- Zuwendungen und
- verdeckte Einlagen
Die Höhe der KSt
Die Freibeträge bei der KSt
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Sind Körperschaften gemeinnützig, unterliegen sie gegenüber wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen steuerlicher Begünstigung. Daher muss man die geltenden Regeln genau beachten, soll diese Begünstigung erhalten bleiben. Oft kommt es auf die genaue Formulierung der Satzung an: Fehlten bei einem Verein am 1. Januar 2019 die
zwingend vorgeschriebenen Formulierungen in der Vereinssatzung, war die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Gefahr. Während jedoch in der Wirtschaft ein Verstoß nur zu einer Nachzahlung von Steuern führt, kann eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu weitreichenderen Folgen führen. Schließlich leidet darunter nicht nur das Image des Vereins, sondern der Vorstand haftet für eventuelle Folgen. Gleichzeitig wird ein solcher Verein weniger Spenden erhalten, darf er doch dann – aufgrund der nicht mehr vorhandenen Gemeinnützigkeit – keine Zuwendungsbestätigungen mehr ausstellen und der Spender die Spende nicht mehr steuerlich absetzen.
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Janina ist Redakteurin in der Redaktion von Text-Center und schreibt außerdem im Blog von Unternehmer-Portal.net .