Stille Beteiligungen als Alternative beim Unternehmens-Kauf

Insbesondere bei mittelständisch geführten Unternehmen sind parallel zur Verkaufstransaktion vielfältige Themenkomplexe zu klären; allen voran die Finanzierung und die Sicherstellung einer ausreichenden Kapitalisierung mit eigenen Mitteln.

Im Bereich der Finanzierung ergeben sich – nicht erst seit der Weltwirtschaftskrise von 2008 oder seit Basel II und III – ganz handfeste Fragen der Mittelherkunft. Egal ob es sich dabei um einen Management-Buyout oder den Kauf durch einen Externen handelt: Sowohl das Thema Eigenkapital als auch die Finanzierung durch fremde Mittel muss für die Jahre nach der Unternehmensübernahme gesichert sein. Dabei baut erfahrungsgemäß die Fremdfinanzierung durch Kredite von Banken auf einer ausreichend hohen Eigenkapitalquote auf. Diese wiederum setzt einen ausreichend hohen Kapitalstock an eigenen Mitteln voraus. Leider mangelt es vor allem im Mittelstand bei Übernahmen und Unternehmenskäufen häufig am Punkt der ausreichend großen Eigenkapitalquote. Diese schwankt zwar nach Unternehmensart und vor allem von Branche zu Branche erheblich. Nichts desto trotz schauen insbesondere die Banken vermehrt auf die Eigenkapitalisierung von Unternehmen bei der Kreditvergabe.

Alternativen in der Finanzierung

Unternehmer, die nicht selbst einen ausreichenden Kapitalstock vorweisen können, haben heute vielfältige  Möglichkeiten, sich weiteres Eigenkapital zu beschaffen. Sogar der Anspruch weiterhin die Unternehmensgeschicke ohne ein „Hereinregieren“ durch weitere Eigentümer weiter führen zu können, lassen sich abbilden. Im Bereich der Venture-Capital oder Private-Equity Finanzierung beherrschen Mehrheitsbeteiligungen nach wie vor das Bild. Für mittelständische Unternehmen ist diese Form der Finanzierung häufig nur zweite Wahl, da der Unternehmer die Geschicke seiner Firma nur noch bedingt beeinflussen kann.

In der Mittelstandsfinanzierung existieren noch weitere Möglichkeiten, die den Anspruch der Selbstbestimmung durch den Unternehmer und der Notwendigkeit einer Erweiterung des Eigenkapitals gleichermaßen Rechnung tragen. Die „stille Beteiligung“ eines weiteren Unternehmenseigentümers mit eingeschränkten Rechten in der Mitsprache als Finanzierungsform erlebt aktuell eine regelrechte Renaissance. Die „Stille Beteiligung“ ist im kleinen Maßstab in etwa vergleichbar mit den am Aktienmarkt gehandelten Vorzugsaktien. Der Inhaber ist Miteigentümer, wird aber bei der Mitsprache in der Unternehmensleitung benachteiligt, dafür aber bei der Gewinnausschüttung bevorzugt.

Nach diesem Prinzip haben sich unter dem Dach der Beteiligungsfinanzierer (z.B. im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften )mittlerweile eine Reihe von spezialisierten Finanz-Firmen herausgebildet. Diese haben sich auf entsprechende Branchen, Marktsegmente wie den Mittelstand oder auf bestimmte Ober- und Untergrenzen in der Finanzierung spezialisiert haben und spezielle die „Stille Beteiligung“ als Finanzierungsform für Eigenkapital anbieten.

Mögliche Unternehmens-Finanzierer

Vertreten sind dort zum einen große „Player“ der Branche wie etwa die Deutsche Beteiligungs AG deren Investments in der Regel mehrere Millionen Euro oder mehr betragen. Auf der anderen Seite finden sich Beteiligungsgesellschaften, die sich auf kleine mittelständische Unternehmen fokussieren und mit Investments im unteren und mittleren 5-stelligen Bereich starten.

Der Effekt einer stillen Beteiligung – unabhängig von der Größe des Partners – ist immer der gleiche: Die Eigenkapitalisierung verbessert sich und die Eigenkapitalquote des betroffenen Unternehmens steigt. Damit kommen Unternehmen wieder leichter in die Lage fremde Kapitalquellen und insbesondere langfristige Kredite über Banken zu erschließen. Basis aller Finanzierungsüberlegungen bleibt selbstverständlich ein tragfähiges Unternehmens-Konzept und ein Businessplan, der sowohl Beteiligungsgesellschaften als auch Banken überzeugt.

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