Letter of Intent
Ein Letter of Intent (LOI) stellt bei Unternehmenskäufen und -verkäufen ein wichtiges Dokument dar, gleichwohl es sich bei ihm nur um eine Absichtserklärung handelt, die in Bezug auf den Vertragsabschluss rechtlich unverbindlich ist. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass diese Erklärung, die die wesentlichen Eckpunkte der Verhandlungen vor oder nach einer Due Diligence zusammenfasst, für beide Parteien von enormer Wichtigkeit sein kann.
Bei der Gestaltung eines LOI ist für beide Parteien äußerste Vorsicht geboten, da es sich bei der Absichtserklärung nach deutschem Recht um ein unbekanntes Rechtsinstitut handelt und daher grundsätzlich eine andere Rechtsfolge eintritt wie bei Vorverträgen oder Optionen, die als vermeintlich ähnliche Rechtsinstitute einen ganz anderen Stellenwert in der Rechtsprechung genießen.
Charakterisierung eines Letter Of Intent
Mit einem LOI soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche sowie der Wille zum Abschluss eines möglichen Vertrages festgehalten werden, keinesfalls soll durch die entstandene Absichtserklärung jedoch ein Anspruch (Beispiel: Anspruch auf Abschluss eines Vertrags) sowie daraus erwachsene Verpflichtungen wie etwa Schadensersatzpflichten entstehen. Ein Abbruch der Verhandlungen soll für beide Parteien jederzeit möglich sein, ohne dass die offengelegten sensiblen Daten Schaden anrichten können.
Wäre dieser Sachverhalt nicht gegeben, könnten die Gesprächspartner selbst dann eine Zusammenarbeit in Erwägung ziehen, wenn sie größere und unüberbrückbare Differenzen feststellen, einen Abbruch der Verhandlungen jedoch scheuen, da sie dem Verhandlungspartner schon zu viele unternehmensinterne Informationen offen gelegt haben und befürchten, dass dieser Informationsaustausch negative Folgen für den weiteren Unternehmensfortbestand haben könnte.
Geheimhaltungsvereinbarungen, Exklusivitätsklauseln sowie Vernichtungs- und Herausgabeansprüche erhaltener Dokumente und Konventionalstrafen bei Missachtung der Vereinbarungen schützen die Verhandlungspartner. Es ist wichtig darauf zu achten, die Formulierungen der Absichtserklärungen so zu wählen, dass im Falle eines Rechtsstreits die Niederschriften auch im Hinblick auf eine gerichtliche Auslegung eindeutig sind und keine Zweifel zulassen.
Weicher und harter LOI und Abgrenzung zum Vorvertrag
In der Literatur wird zwischen einem „harten“ und einem „weichen“ LOI unterschieden. Während der weiche LOI lediglich bestätigen soll, dass zwei Parteien in ernsthaften Verhandlungen stehen und dies schriftlich bestätigen, ist der harte Letter of Intend grundsätzlich konkreter gefasst und enthält auch einige rechtlich bindende Erklärungen.
Neben Geheimhaltungsvereinbarungen und Exklusivitätsklauseln, die auch Bestandteil eines weichen LOI sein können, sind hier besonders Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten zu nennen. Die Vereinbarungen beziehen sich jedoch auf jeden Fall auf wesentliche Vertragsbestandteile wie den Verkaufspreis oder die Beschaffenheit des Verkaufsgegenstands. Der Verkaufsgegenstand ist dabei in aller Regel die Firma oder zumindest ein Unternehmensteil.
Obwohl der harte LOI detaillierter ist und sich vom weichen LOI unterscheidet, muss er doch von einem Vorvertrag als schuldrechtlichem Vertrag mit der Verpflichtung zum späteren Abschluss eines Vertrages abgegrenzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Memorandum of Understanding (MoU), das seinen Ursprung im englischen Sprachraum hat, und eine Absichtserklärung zwischen mehreren Verhandlungspartnern darstellt. Im deutschen Sprachgebrauch werden LOI und MoU oftmals synonym verwendet, was rechtlich gesehen aber keinerlei Bedeutung hat. Vielmehr ist die inhaltliche Gestaltung der Absichtserklärungen wichtig.
Bestandteile eines LOI
Ein LOI fasst die wesentlichen Eckpunkte der Verhandlungen zusammen, demnach werden die Vertragspartner in der Absichtserklärung explizit genannt und deren bekundetes Interesse an der geplanten Transaktion herausgestellt. Die bisherigen Gesprächsergebnisse werden zusammengefasst und die Kernaussagen verdichtet. Häufig werden hier Preiskorridore oder exakte Preise definiert. Außerdem wird das Transaktionsvorhaben konkretisiert, das heißt, es erfolgt eine genaue Beschreibung über das zu veräußernde Objekt, den Käufer und den Verkäufer sowie ein detaillierter Zeitplan über die angestrebten Zwischenziele.
Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens erfolgt eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung, bei der eine sorgfältige Risikoprüfung und eine Analyse der Stärken und Schwächen des Objekts durchgeführt wird. Diese Stärken und Schwächen beeinflussen die Wertfindung des Objekts unter Umständen sehr und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Preisfindung beim Unternehmensverkauf.
Im gleichen Atemzug erfolgt auch die Vollmachterteilung zugunsten einer der Kaufobjekt prüfenden Partei sowie die spezifische Festlegung von Befristungen, Bedingungen in Form der Offenlegung der Finanzierungsstruktur des Käufers und etwaiger Vorbehalte, die möglicherweise im Raum stehen und von den Beteiligten geäußert werden können. Gängige Praxis ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung der beteiligten Parteien, in der sie sich zur Wahrung der unternehmensinternen relevanten Informationen verpflichten.
Die Festlegung von Sanktionen bei Zuwiderhandlungen ist in Form von Konventionalstrafen obligatorisch, einzelne Ausnahmen sind je nach Einzelfall möglich. Typisch für einen LOI sind auch Exklusivitätsklauseln, die Verhandlungen eines Vertragspartners mit Dritten verhindern sollen und demnach einen zusätzlichen Schutz der Vertragsparteien darstellen.
In der Regel wird auch ein Herausgabe- und Vernichtungsanspruch von erhaltenen Dokumenten festgeschrieben sowie Beendigungsgründe für laufende Verhandlungen definiert. Abschließend werden Auslagenersatzregelungen festgehalten sowie auf die fehlende Bindungswirkung des LOI hingewiesen.
Tipp: Der ordnungsgemäße Umgang mit den Dokumenten, die für den Abschluss eines LoI notwendig sind, können Sie mit einem virtuellen Datenraum sehr gut überprüfen und praktisch jederzeit rechtssicher dokumentieren.
Die Wichtigkeit des LoI
Ein Letter of Intent ist bei einem Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf ein wichtiges Dokument, das einen späteren Vertragsschluss in die Wege leiten soll. Die verhandelnden Partner sollten darauf achten, dass die gewählten Formulierungen zwar den grundsätzlichen und ernsthaften Verhandlungswillen ausdrücken, gleichzeitig jedoch der fehlende Bindungswille („no binding clause“) zweifelsfrei erkennbar ist, sodass es im Falle einer gerichtlichen Prüfung keinen Auslegungsspielraum gibt. Ebenso wichtig ist die Festlegung von Geheimhaltungsvereinbarungen und Exklusivitätsklauseln, die die Verhandlungspartner absichern und dadurch mehr Verhandlungsspielraum schaffen. Darüber hinaus sollte die Frage nach der Übernahme der Kosten gestellt werden. Da beide Parteien an den Verhandlungen teilnehmen, sollten auch beide Parteien zumindest einen Teil der Kosten übernehmen.
Lese-Tipp: Was Sie in Sachen Verträgen im Rahmen eines LoI beachten müssen erläutern wir im Beitrag über die üblichen Vertragsarten in Deutschland.
Weiterführende Informationen:
Die Consultant des Datenraumanbieters docurex beraten Sie gerne unverbindlich über das übliche Prozedere bei der Nutzung eines Datenraums im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang oder einem Letter-of-Intent.
Eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte eines Letter-of-Intent finden Sie auf der Webseite der IHK Frankfurt.
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Janina ist Redakteurin in der Redaktion von Text-Center und schreibt außerdem im Blog von Unternehmer-Portal.net .