Was versteht man unter der GuV-Rechnung?
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, kurz GuV-Rechnung, ist neben der Bilanz das wichtigste Element des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Vereinfacht ausgedrückt stehen sich in dieser Rechnung die Einnahmen und die Ausgaben eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegenüber. Oft wird diese GuV-Rechnung im Jahresabschluss erstellt, teilweise geschieht dies monatlich.
Wer muss eine GuV-Rechnung durchführen?
In Deutschland sind alle Kaufleute zur Erstellung einer solchen GuV-Rechnung verpflichtet. Aber auch international ist es fast überall Pflicht, die Ertragslage mit Hilfe der GuV zu bewerten. Ausnahmen existieren einige wenige. Im Folgenden wird erklärt, wie sich der Aufbau der GuV-Rechnung gestaltet. Hierfür können mehreren Methoden zur Hilfe genommen werden. Dennoch bleibt das basale Prinzip der Erstellung einer GuV-Rechnung recht simpel und einfach nachzuvollziehen.
Fiktives Beispiel für eine GuV-Rechnung
Ein Beispiel mit konkreten Zahlen soll das Ganze ein wenig illustrieren. Geht wir einmal von einem Unternehmen aus, das physische Produkte vertreibt, also keine Software oder Dienstleistungen, wie zum Beispiel Fahrräder, aus. Aufwendungen fallen in den Bereichen Miete, Arbeitslohn, Energie und Steuern an. Einige Aspekte lassen wir an diese Stelle unberücksichtigt. Auf der Einnahmenseite stehen die Erlöse aus den verkauften Produkten sowie
eventuelle Zinserträge.
Für jeden dieser Bereiche wird in der Buchhaltung nun ein eigenes Konto eröffnet. Die Erfolgskonten mit den Themen Umsatzerlöse und Zinserträge. Die Aufwandskonten mit den Bereichen Miete, Arbeitslohn, Energie und Steuern. Lesen Sie hier alles über Erfolgskonten.
Alle monetären Bewegungen, die innerhalb eines Zeitraums, also eines Monats oder eines Jahres, durch die Existenz des Unternehmens und die Abwicklung ihrer Geschäftstätigkeiten anfallen, tauchen in diesen Konten auf
Um das mit konkreten Zahlen zu unterlegen, geht man von 36.000 Euro Miete und Energiekosten von 3.600 Euro aus. 9.000 Euro Steuern fallen in diesem Zeitraum an. Einnahmen erzielt das Unternehmen durch den Verkauf von Fahrrädern im Gesamtwert von 80.000 Euro in einem Jahr. Der Arbeitslohn beläuft sich auf 21.000 Euro. Zinsen erhält das Unternehmen über seine vorhandenen Gelder in Höhe von 600 Euro.
Die Erträge bucht man nun auf der Haben-Seite in der GuV-Rechnung. Das sind in diesem Falle:
80.000 Euro Umsatzerlöse
600 Euro Zinsen
Die Aufwendungen schlagen mit folgenden Posten auf der Soll-Seite der GuV-Rechnung zu Buche:
3.600 Euro Energie
9.000 Euro Steuern
36.000 Euro Miete
21.000 Euro Arbeitslohn
Anschließend wird auf beiden Seiten der Saldo gebildet, der einen positiven oder negativen Wert ergibt und schließlich im GuV-Konto verbucht. Nun wird auch hier der Ssaldo gebucht, das
folgendes Schaubild ergibt:
Sollseite
___________
3.600 Euro
9.000 Euro
36.000 Euro
21.000 Euro
___________
Saldo: 69.600
Die Habenseite sieht dann wie folgt aus:
Habenseite
__________
80.000 Euro
600 Euro
__________
Saldo 80.600
Beide Saldi werden nun in der GuV-Rechnung eingetragen:
Soll Haben
______________________
69.600 80.600
Saldo 11.000
Das Unternehmen hat also in diesem einen Jahr seines Betriebs einen Gewinn von 11.000 Euro erzielt.
Unterschied Kontenform vs Staffelform
Diese beiden Formen sind bei der Erstellung einer GuV-Rechnung möglich.
Kontenform
Bei der Kontenform geht man im Prinzip wie in obigem Beispiel vor. Man erstellt eine Tabelle mit zwei Spalten: Soll und Haben. Alles, was in die Kasse hereinfließt, wird in der Spalte „Haben“ erfasst. Alle Punkte, bei denen das Unternehmen selbst Aufwendungen leisten muss, sprich, Geld ausgeben, werden in der Spalte „Soll“ verbucht. Welche einzelnen Unterkonten es dabei üblicherweise gibt, ist für das Verstehen dieses Prinzips nicht wirklich relevant.
Am Ende ergibt sich ein Saldo, der schließlich das Endergebnis des entsprechenden Jahres oder Monat bedeutet, je nachdem, ob man den Saldo auf der Soll- oder Habenseite bilden muss.
Staffelform
Bei der Verwendung der Staffelform geht man ein wenig anders vor. Hier werden Gruppierungen statt Konten angelegt. Innerhalb jeder Gruppierung wird jeder einzelne existierende Posten aufgelistet. Danach erhält jede Gruppe ihre eigene Zwischensumme. Dies bewirkt den manchmal gerne genutzten Vorteil, dass die einzelnen Komponenten des Gesamtergebnisses einzeln einsehbar sind. So kann man konkreter lokalisieren, wo sich positive oder negative Einflüsse und Entwicklungen ergeben haben.
Zwei Methoden der GuV-Rechnung
Hier unterscheidet man das Gesamtkostenverfahren, kurz GKV, und das Umsatzkostenverfahren (UKV). Bei Letzterem ist lediglich die Berücksichtigung von Umsatzerlösen und Umsatzkosten, also den Ausgaben zur Erzielung dieser Umsätze, notwendig. Dies ist bei vielen Unternehmen eher unterkomplex. In der GKV hingegen müssen ebenso Bestandserhöhungen oder aktivierte Eigenleistungen dem auf der Ertragsseite ihren Platz finden. So ergibt sich ein umfangreicheres Bild. Gleichwohl ist diese Methode nicht für alle Formen von Unternehmen überhaupt sinnvoll, weshalb der deutsche Gesetzgeber beide Methoden erlaubt, was sich wiederum nicht in allen Ländern auf diese Weise handhaben lässt.
Brutto- oder Nettoverfahren
Diese beiden Verfahren sind ebenfalls, zumindest in bestimmten Fällen, zulässig. Das Bruttoprinzip bei der GuV-Rechnung besagt, dass alle Arten von Aufwand und Ertrag als Einzelposition darin erscheinen müssen. Eine vorher durchgeführte Verrechnung, also eine Saldierung einzelner Positionen, ist nicht zulässig.
Allerdings existieren relativ weitreichende Ausnahmen, insbesondere für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften. Diese können bestimmte Posten in ihrer GuV-Rechnung vorab zusammenfassen. Diese Methode dient dem Zweck, der Konkurrenz keinen allzu konkreten Einblick in die internen Geschäftsvorgänge zu ermöglichen. Dennoch muss auch in diesem Falle ein detaillierter Kontenplan existieren, aus dem die einzelnen Bestandteile der Gesamtrechnung hervorgehen.
In der Schweiz ist die GuV-Rechnung übrigens unter dem Begriff „Erfolgsrechnung“ geläufig, funktioniert aber nach demselben Prinzip. Als zentraler Bestandteil der Jahresabschlussrechnung ist diese GuV-Rechnung eben das wichtigste Element, um den Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens zu bestimmen.
- Über den Autor
- Aktuelle Beiträge
Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.