Was ist eine Limited?
Die Limited (Ltd.) ist eine aus England bekannte Rechtsform für Unternehmen. Sie gilt dort als die am häufigsten verwendete Rechtsform, wodurch sie mit der deutschen GmbH verglichen werden kann. Die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt. Rechtlich betrachtet ähnelt die Ltd. der deutschen Unternehmergesellschaft. Nach britischem Gesellschaftsrecht ist die Ltd. eine Form der Kapitalgesellschaft. Da die Limited eine privatrechtliche Gesellschaft ist, tritt die Gesellschaft als juristische Person auf. Das Grundkapital ist in Anteilen zerlegt. Die Anteilsinhaber haften nur bis zur Höhe dieses Kapitals. Anteile der Gesellschaft sind auf andere Personen übertragbar.
Welche verschiedenen Formen der Limited existieren im Vereinigten Königreich?
- Private company limited by Shares
Kleine und mittlere Unternehmen verwenden diese Rechtsform. Es handelt sich um die in England am weitesten verbreitete Form der Kapitalgesellschaften. Die Ltd. darf keine Anteile öffentlich anbieten. Der Handel an der Börse ist somit nicht möglich. Wird in Veröffentlichungen nur von der „Limited“ gesprochen, so ist im allgemeinen die Private company limited by Shares gemeint. Träger dieser Rechtsform müssen dem Namen einen kennzeichnenden Zusatz hinzufügen. Die Abkürzung im Namen als Ltd ist zulässig. - Private company limited by guarantee
Im Vergleich zur privaten Variante ist die Bildung von Stammkapital nicht vorgesehen. Die Mitglieder haltenkeine Anteile an der Gesellschaft, sie geben stattdessen eine Garantie ab. Erleidet die Gesellschaft Insolvenz, haften die Mitglieder bis zur Höhe des in der Garantie genannten Betrags. Ein häufiges Anwendungsgebiet sind nicht-gewinnorientierte Unternehmen, beispielsweise Vereine, Sportverbände oder Genossenschaften. Die Unternehmen treten als juristische Person auf, müssen allerdings kein Stammkapital stellen.
- Private unlimited Company
Die Private unlimited Company kann Anteile ausgeben, eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Es handelt sich um eine Sonderform der Kapitalgesellschaft. Alle Teilhaber haften jedoch unbeschränkt. Teilhaber können natürliche oder juristische Personen sein. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt und dennoch alle Teilhaber unbeschränkt haften. Der Namenszusatz Unlimited ist für die Gesellschaft verpflichtend. - Public limited Company
Größere und börsennotierte Unternehmen verwenden diese Variante. Sie dürfen ihre Aktien öffentlich anbieten und an der Börse handeln. Strenge Berichts- und Meldepflichten werden der Gesellschaft auferlegt. Die Benennung eines Schriftführers ist vorgeschrieben, der anerkannter Rechtsanwalt oder Buchhalter sein muss. Als Namenszusatz für das Unternehmen ist der Bestandteil „public limited Company“ oder PLC vorgesehen.
Wie wird eine Limited gegründet?
Für die Gründung ist die Eintragung in das britische Handelsregister (Companies House) erforderlich. Ein Gründungsstadium in Form einer Vorgesellschaft ist nicht notwendig. Sobald das Companies House das Certificate of Incorporation ausgestellt hat, ist die Gesellschaft rechtsfähig. Nicht nur englische Firmen entscheiden sich für diese Rechtsform. Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Verwaltung des Unternehmens in England erfolgen muss. Lediglich eine zustellfähige Adresse – die für den offiziellen Schriftverkehr mit den Behörden genutzt wird – wird verlangt. Grundsätzlich ist die Namenswahl für die Gesellschaft frei gestaltbar – mit Einschränkungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Namenszusätze. Außerdem hat das Companies House eine Liste mit Worten erstellt, die nicht im Namen verwendet werden dürfen. Namenswünsche wie „Royal“ und „British“ bedürfen einer Sondergenehmigung und genehmigungspflichtig. Namensbestandteile wie „Bank“ sind theoretisch möglich, müssen jedoch im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen und können daher ebenfalls nur auf Antrag verwendet werden.
Worin unterscheiden sich Limited und PLC?
Private company limited by shares
- Mindestkapital: keines
- Mindestanzahl Anteilinhaber: 1
- Mindestanzahl Directors: 1
- Standard Articles of Association: Table A (private)
- Namenszusatz:
Cyfyngedig (Cyf.) (Walisische Unternehmen)
Limited (Ltd.)
Public limited company
- Mindestkapital: 50.000 £ oder 65.600 EUR
- Mindestanzahl Anteilseigner: 2
- Mindestanzahl Directors: 2
- Standard Articles of Association: Table A (public)
- Namenszusatz:
Cwmni Cyfyngedig Cyhoeddus (CCC) (Walisische Unternehmen)
Public Limited Company (PLC)
Der für die Praxis wesentliche Unterschied zwischen der Ltd. und der PLC liegt in der Verpflichtung zur Stellung eines bestimmten Mindestkapitals. Die PLC eignet sich nicht für kleine Unternehmen, die Ltd. kann auch von kleinen Unternehmen gegründet werden, da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist.
Vorteile vs. Nachteile der Ltd.
Vorteile
Im Vergleich zur GmbH ist für die Gründung der Ltd. kein Stammkapital erforderlich. Für eine GmbH muss eine Einlage von mindestens 25.000 Euro vorhanden sein. Die Gründung der Ltd. ist innerhalb weniger Tagen möglich. Die hohe Transparenz der Gesellschaftsform ist aus Sicht der Geschäftspartner ein positiver Faktor. Eine Haftung, die über die Anlage hinausgeht, ist bei der Ltd. nicht vorgesehen, was dem Schutz der Gesellschafter dient. Die Gesellschafter haben überdies jederzeit die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen oder Gesellschafter zu wechseln. Das anzuwendende Recht ist das englische Gesellschaftsrecht, welches als firmenfreundlich gilt. Lesen Sie hier alles zu Kapitalerhöhungen.
Nachteile
Erfolgt die Gründung der Ltd. vom Ausland aus, sind ein Vertreter und eine Adresse in England notwendig. Liegt die Haupttätigkeit der Ltd. in Deutschland, so müssen die Gesellschafter einen Jahresabschluss in England und eine Steuererklärung in Deutschland einreichen. Der Gesellschafter bewegt sich stets zwischen zwei Rechtssystemen: Hinsichtlich des Gesellschaftsrechts gilt englisches, hinsichtlich Steuern und Bilanz gelten das deutsche und das englische Recht. Anonymität als Gesellschafter ist bei der Ltd. nicht vorgesehen, da das englische Recht ein hohes Maß an Transparenz fordert.
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Janina ist Redakteurin in der Redaktion von Text-Center und schreibt außerdem im Blog von Unternehmer-Portal.net .