Was ist die Kernkapitalquote?
Was sind Eigenkapitalquoten?
Warum ist die Eigenkapitalquote von Belang?
Die Eigenkapitalquote bildet die Grundlage des Gläubigerschutzes. Bevor das Eigenkapital an Gläubiger ausbezahlt wird, greifen zwar zunächst andere Mechanismen, sodass es sich um eine der letzten Möglichkeiten hinsichtlich der Befriedigung von Gläubigern handelt, dennoch wäre ohne das Eigenkapital ebendiese letzte Absicherung nicht vorhanden. Im Ernstfall steht das Eigenkapital den Gläubigern als Haftungsmasse zur
Verfügung. Jedoch ist die absolute Höhe des Eigenkapitals nur eingeschränkt aussagefähig. Kleine Unternehmen haben tendenziell ein niedrigeres Eigenkapital als große Unternehmen. Aus diesem Grund berechnen Wirtschaftswissenschaftler die zugehörige Quote – die Eigenkapitalquote beziehungsweise die Kernkapitalquote. Der Anteil an der Gesamtmasse wird dargestellt, wodurch eine bessere Einschätzung möglich ist.
Wie hoch sind die Gläubigerrisiken im Bankenwesen?
Der Zusammenhang zwischen strategischen Entscheidungen der Banken und den Kernkapitalquoten
Welche Bedeutung haben Eigenmittel-Aggregate im Zusammenhang mit den Kernkapitalquoten?
- hartes Kernkapital („Common Equity Tier 1″; Art. 25 CRR)
- zusätzliches Kernkapital („Additional Tier-1-Capital“; Art. 51 CRR)
- Ergänzungskapital („Tier-2-Capital“; Art. 62 CRR)
- harte Kernkapitalquoten
- Kernkapitalquoten
- Gesamtkapitalquoten
Die drei Quoten sind wie folgt definiert:
Kernkapitalquote = Kernkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent
Gesamtkapitalquote = Gesamtkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 ProzentFür Kreditinstitute gelten Vorgaben hinsichtlich Mindestquoten. Artikel 92 gibt vor, dass Banken eine harte Kernkapitalquotevon mindestens 4,5 Prozent aufweisen müssen. Die Kernkapitalquote muss mindestens 6 Prozent betragen. Die Gesamtkapitalquote muss mindestens 8 Prozent betragen.
Beispiele zur Berechnung der Quoten:
1. Harte Kernkapitalquote
Angenommen die Bank X besitzt hartes Kernkapital in Höhe von 1 Millionen Euro und einen Gesamtforderungsbetrag in Höhe von 10 Millionen Euro. Die harte Kernkapitalquote berechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Harte Kernkapitalquote = 1 Millionen / 10 Millionen * 100 Prozent
= 10 Prozent
Die Vorgaben sind erfüllt.
2. Kernkapitalquote
Kernkapitalquote = 2 Millionen / 10 Millionen * 100 Prozent
= 20 Prozent
Die Vorgaben sind erfüllt.
Gesamtkapitalquote = Gesamtkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent
Kernkapitalquote = 0,5 Millionen / 10 Millionen * 100 Prozent
= 5 Prozent
Die Vorgaben sind nicht erfüllt.
Welche Bedeutung haben Kapitalpuffer im Zusammenhang mit der Kernkapitalquote?
Die Einführung des Kapitalpuffers erfolgte im Jahr 2016 durch das KWG. Die Kapitalpuffer bestehen aus hartem Kernkapital und sollen die prozyklischen Effekte verringern. In den §§ 10c bis 10i KWG sind die Anforderungen für die Kapitalpuffer sowie Regelungen und Rechtsfolgen beschrieben, die hinsichtlich des Unterschreitens der Anforderungen bestehen. Ein definierter Begriff ist der Kapitalerhaltungspuffer.
Wertberichtigungen und Rückstellungen sollen zu erwartende Verluste abdecken. Der Kapitalerhaltungspuffer jedoch dient dem Auffangen unerwarteter Verluste. § 10c KWG gibt vor, dass Banken einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von wenigstens 2,5 Prozent des Gesamtforderungsbetrags bilden müssen. Tritt der Fall ein, indem der Kapitalerhaltungspuffer benötigt wird, greift eine Ausschüttungssperre. Gewinn- und Dividendenausschüttungen und diskretionäre Zahlungen sind von dieser Sperre betroffen.
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.