Was ist der Jahresabschluss?
Die Funktionen des Jahresabschlusses
- Informationsfunktion
- Dokumentationsfunktion
- Zahlungsbemessungsfunktion
Informationsfunktion
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfüllen gegenüber dem Unternehmer und externen Interessenten (z. B. den Aktionären einer AG) eine Informationsfunktion. Je nachdem, ob sich für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag ergibt, entscheidet der Vorstand z. B. ob an die Aktionäre eine Dividende ausbezahlt wird und wie hoch diese ist.
Dokumentationsfunktion
Zahlungsbemessungsfunktion
Die Buchführung – Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses
Jeder bilanzierungspflichtige Unternehmer muss im laufenden Geschäftsjahr eine Buchführung erstellen. Diese Buchführung dient als Vorbereitung für den Jahresabschluss, der die während des Geschäftsjahres
eingetretenen Geschäftsvorfälle zusammenfasst. Auf diese Weise ermittelt ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen seinen steuerpflichtigen Gewinn.
Kleinunternehmer und Freiberufler müssen nach dem Handelsrecht keine Buchführung erstellen. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Ärzte, Steuerberater oder Architekten ermitteln ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung. Hierbei ziehen sie die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab. Für eine ordnungsgemäße Steuerdeklaration ist es zudem notwendig, dass der Freiberufler seiner Einkommensteuererklärung eine Anlage EÜR beifügt.
Die Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Die Bilanz ist zeitpunktbezogen. Sie wird immer bezogen auf ein bestimmtes Datum fertiggestellt. Das Unternehmen erfasst hier die Bestände des Vermögens und der Schulden. Auf der Aktivseite (Aktiva) dokumentiert der Bilanzersteller die Mittelverwendung. Die Aktiva unterteilen sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Die Gelder kommen entweder aus eigenen Mitteln (Eigenkapital) oder aus fremden Mitteln (Fremdkapital). Beide Seiten schließen mit der Bilanzsumme ab. Damit die Bilanz stimmig ist, müssen beide Bilanzsummen denselben Wert haben.
Beispiel
Eine GmbH besteht aus zwei Gesellschaftern. Das Stammkapital von 25.000 Euro ist voll auf das Geschäftskonto eingezahlt. Für die Finanzierung eines Firmenwagens (20.000 Euro) hat die GmbH ein Darlehen in gleicher Höhe aufgenommen.
Die Eröffnungsbilanz dieser GmbH hat das folgende Aussehen:
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zeitraumbezogen. Der Bilanzersteller stellt hier die Aufwendungen und Erträge dar, die das Unternehmen in einem Geschäftsjahr verausgabt oder vereinnahmt hat. Überwiegen die Aufwendungen, hat das Unternehmen einen Verlust erwirtschaftet. Sind die Erträge höher, konnte das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Bei Gesamtkostenverfahren werden alle betrieblichen Aufwendungen einbezogen. Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die Kosten berücksichtigt, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft
Bilanzierungsgrundsätze – was ist bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses zu beachten?
Bei der Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung muss der Bilanzhersteller bestimmte Bilanzierungsgrundsätze beachten.
Der Grundsatz der Vollständigkeit im § 246 Absatz 1 HGB besagt, dass die Angaben in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig sein müssen. § 243 Absatz 2 HGB fordert, dass das Zahlenwerk klar und übersichtlich ist. Eine sachverständige dritte Person muss sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums umfassend über die finanzielle Situation des Unternehmens informieren können. Zu beachten ist auch der Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Absatz 1 HGB). Hierbei muss der Bilanzersteller darauf achten, dass die Schlussbilanzwerte des Vorjahres den Eröffnungsbilanzwerten des laufenden Geschäftsjahres entsprechen.
Bei Bilanzerstellung gilt das Stichtagsprinzip. Dies bedeutet, dass die Bilanz immer zu einem bestimmten Stichtag erstellt wird. In der Regel ist dies der 31. Dezember eines Jahres. Bei einem abweichenden Geschäftsjahr kann der Stichtag abweichen.
Die Publizitätspflicht
Für die Kapitalgesellschaften bestimmt § 325 HGB eine Publizitätspflicht. Dies bedeutet, dass der Jahresabschluss
einer GmbH von jeder Person öffentlich eingesehen werden kann. Die zuständige Stelle ist der elektronische Bundesanzeiger. Die GmbH muss ihre Bilanz in elektronischer Form dort einreichen.
Kleine Kapitalgesellschaften – diese liegen unter den Umsatzgrenzen des § 267 HGB – können ihren Jahresabschluss in verkürzter Form vorlegen. Daraus folgt, dass z. B. der Anhang oder die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden muss.
Außer den reinen Kapitalgesellschaften sieht § 264 a HGB die Publizitätspflicht auch für Gesellschaftsformen vor, bei denen eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter fungiert. Dies ist z. B. bei einer GmbH & Co KG der Fall. Lesen Sie hier alles zur GmbH & Co KG.
Die Prüfpflicht
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.