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Was ist das Nettoprinzip?

Damit jeder Steuerzahler hierzulande nur so viel Steuern zahlen muss, wie er überhaupt leisten kann, gilt das Nettoprinzip. Damit soll gewährleistet sein, dass dem Steuerpflichtigen immer noch genug zum Leben übrig bleibt. Als Leistungsfähigkeitsprinzip festgeschrieben im Grundgesetz, gibt es das subjektive und objektive Nettoprinzip. Während durch das subjektive Nettoprinzip das Existenzminimum sowie Grundfreibetrag, Erziehungsfreibetrag oder Kindergeld steuerfrei bleiben, kann  der Steuerpflichtige nach dem objektiven Nettoprinzip Kosten als Betriebs- und Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen und damit seine

Nettoprinzip

Das Nettoprinzip ist bereits im Grundgesetzt verankert.

Steuerlast mindern.

Definition Nettoprinzip

Das Nettoprinzip gestattet es, in der Bilanz die Aktiva und Passiva zu saldieren, in der Gewinn- und Verlustrechnung den Aufwand vom Ertrag abzuziehen. Aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes lässt sich ableiten, dass sich die Steuer nach der individuellen Leistungsfähigkeit richtet, das sogenannte Leistungsfähigkeitsprinzip. Durch das Nettoprinzip wird verhindert, dass das eigentliche Existenzminimum besteuert wird. Dabei wird nach dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip unterschieden.

Unmittelbarer und mittelbarer Verfassungsrang

Unmittelbarer Verfassungsrang: Da das Nettoprinzip bisher noch nicht als erhebliches Entscheidungsmerkmal für ein Urteil herangezogen wurde, ist der unmittelbare Verfassungsrang noch offen.
Mittelbarer Verfassungsrang: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes wird mit dem objektiven Nettoprinzip das Leistungsfähigkeitsprinzip des Grundgesetzes konkret umgesetzt. Damit können sämtliche Kosten, die mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen, auch von der Steuerlast abgezogen werden. Gleichzeitig ist geboten, dass die Steuerlast bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch ist.

Was ist der Unterschied zwischen subjektivem und objektivem Nettoprinzip?

Objektives Nettoprinzip:

Dieses besagt, dass sämtliche Ausgaben, mit denen Einnahmen erzielt werden sollen, auch von diesen abgezogen werden dürfen. Das sind beispielsweise Ausgaben für Bewerbungen oder Fortbildung. Auch die Kosten für die Fahrt

Nettoprinzip

Wo sind meine Einnahmen zuzuordnen?

zum Arbeitsort, Bürobedarf, Werkzeug, Fachliteratur, selbst Zinsen für einen Kredit oder die Aufwendung für doppelte Haushaltsführung zählen dazu. Schließlich bleibt nur das Nettoeinkommen übrig, um damit das private Leben zu finanzieren. Problematisch sind diese Ausgaben dann, wenn sie nicht eindeutig und zweifelsfrei als Ausgaben für die Erwerbstätigkeit nachweisbar sind. Kann beispielsweise ein für die Arbeit angeschaffter Anzug auch privat getragen werden, kann der Gesetzgeber entscheiden: Teilt er diesen Aufwand in nicht abziehbare und in abziehbare Ausgaben oder lehnt er diese ab?

Subjektives Nettoprinzip:

Bei diesem geht es darum, dass jedem Steuerpflichtigen so viel von seinem Einkommen bleibt, dass für ihn und seine Familie die Existenz gesichert ist. Daher ist auf das Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrages keine Steuer zu zahlen. Arbeiten beide Ehegatten, bilden sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Damit verdoppelt sich auch der Grundfreibetrag.

Wie ist die Rechtsprechung geregelt?

Mit der Erhebung der Einkommenssteuer bekommt der Staat einen Teil der für seinen Bedarf notwendigen Finanzen. Das Einkommen aller natürlichen Personen wird von dieser Steuer erfasst, ebenso deren Finanzlage in einem ganz konkreten Zeitraum. Zugrunde liegt der Steuer das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Diese versteht das Bundesverfassungsgericht als eine Besteuerung, die sich daran orientiert, was der jeweilige Steuerzahler individuell leisten kann. Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuergerechtigkeit.

Letztendlich kümmern sich die Gerichte um die konkreten Ausgestaltungen. Können bestimmte Ausgaben abgezogen werden? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies zulässig? So hat der Bundesfinanzhof beispielsweise vor gut zehn Jahren die Kürzung der sogenannten Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft. Nach dessen Ansicht müssen alle Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für seine Tätigkeit aufwendet – und daher auch die Fahrtkosten – dem Zugriff des Finanzamtes entgehen. Die Fahrtkosten sieht der Bundesfinanzhof als Ausgaben an, die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit unvermeidbar sind. Immerhin zählen die Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und Wohnung selbst nach Sozialhilferecht zu den notwendigen Ausgaben.

Wie sind die Home-Office-Auswirkungen?

Ebenso regelmäßig beschäftigt sich die Rechtsprechung mit der Frage, ob und in welcher Höhe man die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Aufwendungen vom steuerpflichtigen Brutto abziehen kann Das betraf in der Regel die Arbeitszimmer von Lehrern. Da dieses nicht während der gesamten Tätigkeit, sondern nur für den Teil, der sich von zu Hause aus erledigen ließ, nutzbar war, berücksichtigte die Aufwendungen dafür nach der

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Wozu zählt das Arbeitszimmer?

Rechtsprechung nur dann, wenn es tatsächlich den Mittelpunkt der Tätigkeit bildete. Damit sind die Kosten für ein Arbeitszimmer im eigenen Haus oder der Wohnung immer dann steuerlich abzugsfähig, wenn es für den Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz gibt.

Selbst die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zählen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes zum Existenzminimum. Daher bekam der Gesetzgeber die Aufgabe, eine entsprechende Regelung auszuarbeiten.
Damit das Nettoprinzip seine Anwendung finden kann, muss es sich konkret durch einzelne Wertungen und Unterprinzipien verwirklichen lassen.

Fazit

Das Grundgesetz ist mit seinen Paragraphen auch für die Ausgestaltung der Steuern zuständig. Im Fall der Einkommenssteuer gilt dabei der allgemeine Gleichheitsgrundsatz. Für die Höhe der Steuern ist die Leistungsfähigkeit entscheidend. Sind Steuerpflichtige in der gleichen Situation, ist daher auch die Höhe der Steuern gleich. Das subjektive und objektive Nettoprinzip sind Unterprinzipien der Leistungsfähigkeit. Während beim ersteren das Existenzminimum unversteuert bleibt, so dass jedem Steuerpflichtigen genügend Mittel für die Existenz bleiben, berücksichtigt das objektive Nettoprinzip die Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer auf sich nehmen muss, um überhaupt seine bezahlte Erwerbsarbeit tatsächlich auszuüben.