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Was versteht man unter einem Staatsbankrott?

Ein Staatsbankrott beziehungsweise eine Staatsinsolvenz liegt vor, wenn eine Regierung fällige Zahlungen nicht oder nur noch teilweise begleichen kann. Ebenso ist es möglich, dass die Regierung eigenständig den Staatsbankrott erklärt, da sie Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Blickwinkel Völkerrecht: So wird der Staatsbankrott im Völkerrecht behandelt Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen, selbst, wenn der Schuldner keine Vermögenswerte und flüssigen Mittel haben sollte. Analog zum […]