Kurzarbeit – Chancen, Risiken und Gefahren
Das bedeutet Kurzarbeit
Die Voraussetzungen
- Die Nachfrage nach den hergestellten Produkten sinkt vorübergehend
- Die Behörden haben die Schließung des Unternehmens angeordnet
- Der Arbeitsausfall ist nur vorübergehend, nicht dauerhaft
- Im Unternehmen muss mindestens ein Angestellter beschäftigt sein
- Die Beschäftigten müssen im Unternehmen fest angestellt sein, es darf keine baldige Kündigung vorliegen
- Vom Arbeitsausfall sind mindestens zehn Prozent der Angestellten betroffen
- Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit anzeigen
Wie viel vom Nettogehalt wird bezahlt?
In den ersten drei Monaten übernimmt die Bundesagentur 60 Prozent des Nettogehaltes, hat der Beschäftigte ein Kind, sind es 67 Prozent. Geht es dem betroffenen Unternehmen wirtschaftlich recht gut, kann es diesen von der Bundesagentur gezahlten Betrag aufstocken. Während der Corona-Krise gibt es ab dem vierten Monat ein höheres Kurzarbeitergeld: Wohingegen Kinderlose 70 Prozent des Nettogehaltes bekommen, sind es bei Eltern sogar 77 Prozent. Besteht die Kurzarbeit noch länger, wird von der Agentur für Arbeit ab dem siebten Monat 80 Prozent, beziehungsweise 87 Prozent als Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese Steigerung ist neu, zuvor waren es durchgehend entweder 60 oder 67 Prozent des Nettogehaltes. Lesen Sie hier alles über die Agentur für Arbeit.
Was ist mit Urlaubstagen?
Wie lange darf ein Unternehmen Kurzarbeit durchführen?
Darf ich trotz Kurzarbeit einen 450EUR Job ausüben?
Im Prinzip ja, allerdings mit Einschränkungen: Wer bereits vor der Einführung der Kurzarbeit einen Nebenjob ausgeübt hat, darf in diesem weiter arbeiten. Der damit erzielte Verdienst wird von der Agentur für Arbeit nicht angerechnetm man darf ihn während der Kurzarbeitszeit sogar aufstocken. Das gilt allerdings nur für Nebenjobs, die bereits mit Genehmigung des Arbeitgebers vor Beginn der Kurzarbeit bestanden. Geht man erst während der Kurzarbeitszeit auf Nebenjob-Suche, rechnet die Agentur für Arbeit den damit erzielten Verdienst auf das Kurzarbeitergeld an. Für die Corona-Krise gilt: Sucht sich ein Kurzarbeiter einen Nebenjob, darf er so viel dazuverdienen, bis die Höhe seines ursprünglich erzielten Einkommens erreicht. Das gilt allerdings nur für Jobs in Landwirtschaft und Pflege, die als „systemrelevant„ eingestuft sind. Zu diesen gehören Jobs
- zur ambulanten oder medizinischen Versorgung
- zum Transport von Kranken
- zur Versorgung von medizinischen Einrichtungen mit Verbrauchsmaterialien oder Lebensmitteln
- in Apotheken oder Laboren bei der Diagnostik
- zur Versorgung von Menschen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten
- zur Versorgung mit medizinischen Geräten zur Lebenserhaltung
- im Güterverkehr
- im Lebensmittelhandel
- in der Landwirtschaft und in der Herstellung von Lebensmitteln
- bei der Verteilung von Lebensmitteln
Der Nebenjob muss angezeigt werden
Welche Gefahren birgt die Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist, wie der Name bereits sagt, nur für eine relativ kurze Zeit gedacht. Der § 104 Abs. 1 des SGB III begrenzt die Dauer, während der die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld zahlt, auf maximal sechs Monate. Durch die vom Corona-Virus ausgelöste Krise lässt sich diese Zeit zunächst auf zwölf Monate ausdehnen. Bleiben die Verhältnisse durch die Coronakrise weiterhin, dass einige Unternehmen nur durch Kurzarbeit diese Zeit überstehen können, lässt sich die Höchstdauer des Bezugs auf maximal 24 Monate, also insgesamt zwei Jahre, verlängern. Das sieht der § 109 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vor.
Fazit
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.