GmbH und Co. KG – Definition und Unterschiede

GmbH & Co. KG ist eine der häufigsten Unternehmensformen in der Bundesrepublik Deutschland. Tatsächlich kann diese Rechtsform den Beteiligten im Einzelfall unterschiedliche Vorteile bieten. Im Laufe der Jahrzehnte wurden verschiedene Variationen der GmbH & Co KG entwickelt. Sie weisen unterschiedliche Eigenschaften auf, die sie nicht für alle Unternehmen gleichermaßen geeignet machen.
Grundlagen

Die Rechtsform

GmbH & Co. KG ist ein Hybrid aus Partnerschaft und Unternehmen. Die Basis der Kommanditgesellschafts garantiert, dass diese wie die traditionelle Kommanditgesellschaft [KG] als Personengesellschaft zulässig ist. Dies gilt sowohl für das Gesellschaftsrecht als auch für das Steuerrecht. Im Gegensatz zur herkömmlichen KG ist die GmbH & Co. KG ist in der Regel der einzige persönlich haftende Gesellschafter (= persönlich haftender Gesellschafter). Die GmbH & Co wird durch Wahl der GmbH als Komplementär bezeichnet. Als KG kann sie auf verschiedene gesellschaftsrechtliche Elemente zurückgreifen, die in der Regel nur für Kapitalgesellschaften gelten.

Die rechtlichen Vorteile einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co KG zeichnet sich durch die Vermischung persönlicher und korporativer Elemente aus. Sie kann so ihre eigenen Vorteile kombinieren. Im Gegensatz zu anderen Personengesellschaften können Sie von der Haftungsbeschränkung der Komplementär GmbH gemäß § 13 Abs. 2 GmbH profitieren. § 171 Seit Abs. Kommanditist. 1 HGB haftet nur für ihre Einlagen, die GmbH nimmt die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters ein und die natürliche Person muss sich nicht um persönliche Ansprüche aus Schulden der Gesellschaft kümmern.

Ein weiterer Vorteil gegenüber anderen Partnerschaften ist das Potenzial für externe Organisationen durch die Komplementär GmbH. Bei anderen Personengesellschaften muss der Gesellschafter stets als Geschäftsführer der Gesellschaft fungieren, die Komplementär GmbH kann jedoch auch einen unbeteiligten Dritten zum Geschäftsführer bestellen, § 6 Abs. 3 GmbH. Letztere ist daher als gesetzlicher Vertreter der Komplementär GmbH & Co. Sie führt indirekt die Geschäfte der KG. Eine solche Konstellation kann beispielsweise die Übergangsphase zwischen zwei Generationen von Familienunternehmen überbrücken. Lesen Sie hier alles zu Vorteilen eines Familienunternehmens.

GmbH & Co im Vergleich zur GmbH

Einer der Vorteile der KG ist die einfache Auszahlung des Jahresüberschusses. Diese haben in der Regel nicht das Prinzip des Kapitalschutzes und können vollumfänglich an die Beteiligten ausbezahlt werden. Umgekehrt wäre die Kapitalbeschaffung ohne Kapitalerhaltungsgrundsatz einfacher, da sich das bilanzielle Grundkapital nicht zwangsläufig wie bei der GmbH erhöhen würde. Potenzielle Anleger können sich daher als Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligen, ohne gleichzeitig Zahlungssperren nach § 30 GmbHG zu erhöhen. Darüber hinaus ist GmbH & Co. KG ist durch informelle Gesellschafterwechsel flexibler als die GmbH. Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundkapital.

Varianten der GmbH & Co. KG

Die personen– und beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co KG mit den gleichen Personen und beteiligungsrechtlichen Teilnehmern ist eigentlich die gängigste Variante. Ein Teilnehmer ist Kommanditist der KG und Gesellschafter der Komplementär GmbH. Dies empfiehlt sich insbesondere für rein unternehmerische Betriebe, da es den Vorteil hat, dass die Gesellschafter beider Unternehmen die Entscheidungsfindung kontrollieren. Für solche Konstellationen muss der Gesellschaftsvertrag individuell sorgfältig vorbereitet werden, da Exemplare der KG aufeinander abgestimmt werden müssen. Die Unterform ist GmbH & Co KG mit einem einzigen Gesellschafter. Sie existiert, wenn nur eine Person an KG beteiligt ist. Diese zulässige Variante von wird als Ein-Personen-Gesellschaft bezeichnet. Auch für diese Organisationsform, insbesondere aus erbrechtlicher Sicht, empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag individuell zu gestalten, wenn die Gesellschaft den Tod des Gesellschafters überleben soll. Hier gibt’s mehr Infos zum Gesellschaftsvertrag!

Nicht personen– und beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Sie hat keine Beteiligungsidentität gegenüber der KG. Diese Art der Gestaltung erfolgt in erster Linie in Form einer Aktiengesellschaft. Unternehmerische Gesellschafter sind in einer Publikumsgesellschaft verbunden. Darüber hinaus sind reine Kapitalgeber der GmbH & Co KG nur als Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt. Aufgrund der sehr eingeschränkten Rechte von Kommanditisten verhindert dies, dass Kreditgeber den Betrieb der Gesellschaft unangemessen beeinträchtigen. Umgekehrt sind Unternehmen attraktiv für Investoren, die ihr Tagesgeschäft aus Zeitgründen Unternehmern überlassen wollen.

Die Einheitsgesellschaft

Eine andere Variante ist die sogenannte Einheitsfirma. Ein strukturelles Merkmal der Einheitsgesellschaft ist, dass die KG selbst alleinige Gesellschafterin der Personengesellschaft ist. Der Rechtsfrieden wird durch die direkte Beteiligung der KG an der Komplementärin erreicht. Damit ist die komplexe gesetzliche Regelung der Statuten weitgehend aufgehoben. Aus diesem Grund ist die Einheitsgesellschaft die konsequenteste und perfekte Form der KG. Dieses praktizierte Ergebnis führt aber auch zur größten Schwierigkeit der Einheitsgesellschaft. Der Geschäftsführer hat Machtvollkommenheit. Um dies zu verhindern, ist Wert auf die Gestaltung von Verträgen zu legen, die diese Macht beschränken.

Die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Als Unterform der GmbH (siehe §5a GmbH) sind alle für die GmbH geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätze grundsätzlich auf die UG übertragbar (haftungsbeschränkt). Die Unterform der KG ist eine akzeptable Variante der KG. Neben den bekannten wirtschaftlichen Nachteilen der UG (haftungsbeschränkt), insbesondere der geringen Kreditwürdigkeit, ist die Bildung von gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen wenig Vertrauen erweckend. Dies liegt daran, dass die Komplementäre in der Regel nicht am Kapital der KG beteiligt sind. Dies gilt in Abhängigkeit von Ihrer Beteiligung an den aktuellen Interessen. Ohne ausreichende Zuflüsse kann jedoch die Bildung von Rücklagen (haftungsbeschränkt) innerhalb der UG recht schwierig oder sogar ganz unmöglich sein. Die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Verfahrens ist noch nicht abschließend geklärt.

Die sternförmige GmbH & Co. KG

Die sternförmige GmbH & Co. KG ist eine Struktur, in der die GmbH als Komplementärin verschiedener Kommanditgesellschaften auftritt. Diese grundsätzlich zulässige Gestaltungsvariante bedarf zum einen der Erlaubnis einer Kommanditgesellschaft mit GmbH für Mehrfachvertretungen. Andererseits sollte bei der Vertragsgestaltung besonderes Augenmerk auf die wechselseitigen Verknüpfungen der einzelnen Verträge gelegt werden.

Fazit

GmbH & Co aufgrund einer Mischung von Privatpersonen und Unternehmen. Aufgrund der vielen Vorteile der KG ist dies oft die richtige Rechtsformwahl. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsformen, die sich im Laufe der Jahre herausgebildet haben, muss jedoch im Einzelfall konkret untersucht werden, welche Gestaltungsvariante für den angestrebten Gesellschaftszweck am besten geeignet ist. Auch nachdem die klügste Variante gewählt wurde, muss bei der Vertragsgestaltung oft darauf geachtet werden, dass die beiden Gesellschaftsstatuten richtig verzahnt sind. Der Gesellschaftsvertrag kann formlos unterschrieben werden, aber bei der Vertragsgestaltung ist eine fachkundige Beratung oft hilfreich. Wenn Sie über eine Unternehmensgründung nachdenken und sich bei der Wahl der Rechtsform unsicher sind, hilft Ihnen ein Gesellschaftsrechtler gerne mit seiner Expertise weiter.