EÜR – was versteht man darunter?
Der Begriff EÜR ist die Abkürzung für die Einnahmenüberschussrechnung. Die auch als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bekannte Methode findet in der einfachen Buchhaltung Anwendung. Jeder Geschäftsvorfall, Einnahmen wie Ausgaben, dürfen in diesem Fall neu auf einer Kontoseite auftauchen.
Wer darf die EÜR machen
Alle Kleinunternehmer, Selbstständigen und Freiberufler mit Befreiung von der doppelten Buchführungspflicht erstellen die Einnahmenüberschussrechnung. Bei Gewerbetreibenden richtet sich die Verpflichtung zur einfachen oder doppelten Buchhaltung nach dem Jahresumsatz und dem Jahresgewinn. Gewerbebetriebe, die jährlich weniger als 600.000 EUR umsetzen und einen Gewinn unter 60.000 EUR erzielen, dürfen die vereinfachte Gewinnermittlung anwenden. Ob die einfache Buchführung ausreicht, oder ob das Finanzamt die doppelte Buchführung vorgibt, hängt auch bei Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen vom jährlichen Umsatz ab.
Wie funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung?
Das Grundprinzip der EÜR basiert auf vier Schritten. Die Berechnung setzt eine ordentliche Buchführung mit vollständig gelisteten Einnahmen und Ausgaben voraus. Auf der Habenseite des Kontos tauchen die Nettoeinnahmen und die vereinnahmte Umsatzsteuer gesondert auf. Die Sollseite der Buchführung besteht aus den getätigten Nettoausgaben und der Vorsteuer, die auf den Rechnungen als Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Bereits ans Finanzamt gezahlte Vorsteuern stehen ebenfalls in den Geschäftsausgaben. Haben Abschreibungen stattgefunden, sind das ebenfalls Ausgaben und damit ein Bestandteil der Kontosollseite.
Nun zieht der Unternehmer die Gesamtausgaben aus Rechnungsgeschäften, sowie die Abschreibungen von den vereinnahmten Umsätzen ab. Das Ergebnis nach Abzug aller Aufwendungen ist der Gewinn, also der finanzielle Überschuss des Rechnungsmonats oder des Rechnungsjahres. Für die Liquiditätsberechnung werden Finanzierungen und Privateinlagen im letzten Schritt zuaddiert und Investments, Tilgungen sowie Privatentnahmen subtrahiert.
Die Regeln zur Erstellung der EÜR
Bei der Erstellung der EÜR sind das Zuflussprinzip und das Abflussprinzip zu beachten. Welchem Jahr eine Rechnung zugeordnet ist, beruht nicht auf ihrem Ausstellungsdatum. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Geldflusses. Laut Zuflussprinzip gilt eine im Dezember gestellte, aber im Januar bezahlte Rechnung, nicht dem Vorjahr, sondern dem folgenden Geschäftsjahr. Lesen Sie hier alles über ein Geschäftsjahr.
Die EÜR muss nach vorgeschriebenen Regeln entstehen. Alle Einkünfte und Ausgaben muss man nach dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz getrennt aufführen. Nicht der Abnutzung unterliegende Wirtschaftsgüter, beispielsweise Grundstückseigentum, muss in einem Anlagenverzeichnis gelistet sein. Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden im Abschreibungsverzeichnis notiert. Für Wirtschaftsgüter unter einem Wert von 800 EUR legt der Unternehmer ein separates Verzeichnis an. Mit Beschränkung steuerlich absetzbare Ausgaben, beispielsweise ein Homeoffice oder Bewirtungsausgaben, werden per Aufzeichnung belegt. Besteht Fahrtenbuchpflicht, müssen diese Aufzeichnungen ebenfalls separat gelistet werden. Freiberufler und Kleingewerbetreibende mit Bargeschäften führen ein Kassenbuch. Kontogeschäfte werden in der steuerlichen Abrechnung per Kontoauszug belegt und sind auf Nachfrage des Finanzamtes durch Rechnungen zu erläutern.
Der Anhang EÜR in der Jahresschlussrechnung
Unabhängig davon, ob die Vorsteuerpflicht monatlich, quartalsweise oder halbjährlich vorherrscht, muss jeder Unternehmer einen Jahresabschluss erstellen. Die Anlage EÜR ist ein Anhang der Jahressteuererklärung und muss dann ausgefüllt werden, wenn man die Geschäftsvorfälle mittels einfacher Buchführung aufgezeichnet hat. Eine vollständige Monatsbilanz vereinfacht die steuerliche Abrechnung. Um die Felder für das gesamte Geschäftsjahr auszufüllen, addieren sich die Summen der Monatsabrechnungen. Ist die Entrichtung der Vorsteuer bereits erfolgt, muss dieser Posten in den Ausgaben enthalten sein. Die Berechnung hat sich durch das digitale Verfahren vereinfacht. Für ein korrektes Ergebnis sorgt die Software, da das Berechnen der Differenz automatisch erfolgt.
Einfache Liquiditätsberechnung: Geschäftseinnahmen minus Geschäftsausgaben
Für die Tätigung neuer Investments und die Begleichung ausstehender Steuerlasten braucht jeder Unternehmer eine Übersicht zur Liquidität. Mit der EÜR lässt sich der monetäre Überschuss einfach ermitteln. Abschreibungen, Finanzierungen und Privateinlagen rechnet man dem Gewinn zu. Auch, wenn Abschreibungen den Reingewinn schmälern, sind sie keine Ausgaben im Sinne der Buchhaltung. Anschließend werden getätigte Investitionen, Tilgungen und Privatentnahmen, darunter auch das ausbezahlte Einkommen, von der errechneten Summe subtrahiert. Der nun überschüssige Betrag zeigt die Liquidität auf und steht für die Finanzkraft des Unternehmens.
Frist zur Abgabe der EÜR
Die Einnahmenüberschussrechnung landet zusammen mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt. Ohne eine genehmigte Verlängerung muss der gesamte Jahresabschluss inklusive der EÜR bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Um außerordentliche Steuerprüfungen zu vermeiden, ist die fristgerechte und vollständige Abgabe der Steuererklärung wichtig. Im Regelfall bezieht sich ein Geschäftsjahr auf ein Kalenderjahr, das heißt, dass die Anlage EÜR alle Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres – vom 01. Januar bis zum 31. Dezember – beinhalten muss. Sollte das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweichen, erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Steuerpflichtigen. Verstreicht die Frist für die Abgabe, ist das Finanzamt berechtigt, die Steuereinnahmen zu schätzen und einen diesbezüglichen Bescheid zu erlassen. Die Schätzung beruht auf den Ergebnissen der letzten Jahre und fällt ungünstig aus, wenn die Gewinne höher ausfielen.
EÜR: Gegenüberstellung tatsächlicher Ein- und Auszahlungen
In der einfachen Buchführung stehen sich die tatsächlich getätigten Betriebseinzahlungen und Betriebsausgaben gegenüber. Für die EÜR gilt das Zufluss- und Abflussprinzip, das besagt, dass die Umsätze und die Ausgaben im Monat des Erhalts oder der Zahlung relevant sind. Die Einnahmenüberschussrechnung beruht somit nicht auf dem Datum der Rechnungsstellung, sondern auf dem tatsächlichen Kontofluss. Aus diesem Grund sind Überschneidungen üblich, da sich Rechnungen mit einem Zahlungsziel von beispielsweise zwei Wochen im Folgemonat begleichen lassen.
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.