Was ist ein Kreditor?
Der Kreditor ist Gläubiger des Unternehmens – Bilanz und Warenwirtschaft
Der Kreditor gewährt Kredite und gilt somit als Gläubiger eines Unternehmens. Das Unternehmen schuldet einer Person oder einer Institution Geld, die im Rechnungswesen als Kreditor bezeichnet wird. Bei der Bilanzerstellung nach HGB sind die Kreditoren eines Unternehmens in einer eigenen Bilanzposition zu erfassen. Umgangssprachlich ist der Kreditor meist ein Lieferant des Unternehmens.
Im Datenraum von ERP- und Warenwirtschaftssystemen sind der Kreditor und sein Gegenspieler, der Debitor, häufig anzutreffen. Kreditoren und Debitoren sind natürliche Personen, Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. In der Buchhaltung bezeichnet der Kreditor einen Gläubiger und der Debitor einen Schuldner des Unternehmens. Kreditor ist etwa der Lieferant, der dem Unternehmer Waren mit Zahlungsziel verkauft. Solange die Rechnung nicht bezahlt ist, handelt es sich bei dem Lieferanten buchhalterisch um einen Kreditor des Unternehmens – denn man schuldet ihm Geld.
Kreditoren des Unternehmens
In seiner betriebswirtschaftlichen Definition ist der Kreditor eine Person oder eine Institution, die Kredite an Kreditnehmer vergibt. Seinen Namen leitet der Kreditor vom lateinischen Wort „credere“ ab, das mit „glauben“ oder „anvertrauen“ übersetzt werden kann. Der Kreditor vertraut jemandem Geld oder Güter (Waren und Dienstleistungen) an. Zu den typischen Kreditoren eines Unternehmens gehören Lieferanten, kreditgebende Banken, der Steuerberater, der Vermieter, aber auch der Staat und das Finanzamt können als Kreditoren auftreten. Wenn beispielsweise Lohnsteuern der Mitarbeiter abgeführt werden müssen oder die Umsatzsteuerlast zu zahlen ist, tauchen Staat und Finanzamt als Kreditoren in der Unternehmensbuchhaltung auf. Der Gläubiger (Kreditor des Unternehmens) führt seinerseits das schuldende Unternehmen als Debitor in seiner Buchhaltung.
Der Kreditor im Rechnungswesen
Während der Kreditor im deutschen Rechnungswesen ein Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen ist, bezeichnet der Komplementärbegriff des Debitors den Schuldner von Forderungen. Der Kreditor übernimmt als Lieferant oder Dienstleister die Risiken eines Kreditgebers. Die Ansprüche des Kreditors ergeben sich aus den Verbindlichkeiten seines Abnehmers aus Lieferungen und Leistungen, wobei es sich in der Regel um Warenlieferungen oder Dienstleistungen handelt.
Risiko der Kreditoren
Das Risiko des Gläubigers ist, dass seine überlassenen Lieferungen und Leistungen nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Dem Kreditor steht der Rechtsweg offen (z.B. über das gerichtliche Mahnverfahren), solange sein Debitor nicht insolvent ist. Der Lieferant verwaltet dieses Ausfallrisiko in seiner Debitorenbuchhaltung. In der Debitorenbuchhaltung ist ein Debitor ein Kunde oder eine andere Person, die dem Unternehmen kurz- oder längerfristig Geld schuldet. Den Debitoren des Lieferanten können Kreditorenlimits eingeräumt werden. Ist das Limit überschritten, findet keine Lieferung von weiteren Waren an den Debitor statt. Erst nach einer Teilzahlung kann wieder bis zum Kreditorenlimit auf Ziel gekauft werden.
Kundenindividuelles Kreditlimit
Der Kreditor kann die Risiken kundenindividuell abwägen. Sie ziehen dazu häufig Bankauskünfte, Jahresabschlüsse oder Büroauskünfte hinzu. Viele Warenwirtschaftssysteme ermöglichen die Anlage von kundenindividuellen Kreditorenlimits. Eine weitere Möglichkeit ist die Lieferung gegen Eigentumsvorbehalt, um im Falle der Insolvenz oder Nichtzahlung die Gegenstände aus dem Besitz des Debitors zurückzuholen. Der Eigentumsvorbehalt ist somit eine originäre Kreditsicherheit des Gläubigers.
Bilanzanalyse und Kreditorenziel
Die Überwachung und Verbuchung von Lieferantenverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Kreditorenbuchhaltung des Unternehmens. Darüber hinaus übernimmt die Kreditorenbuchhaltung zudem die Fälligkeitsüberwachung der Lieferantenverbindlichkeiten. Fällig ist die Kreditorenverbindlichkeit mit dem Erreichen des Kreditorenziels. In der Bilanzanalyse ist das Kreditorenziel eine betriebswirtschaftliche Kennzahl für die Umschlaggeschwindigkeit der Kreditoren. Die Kennzahl drückt aus, wie schnell Verbindlichkeiten bezahlt werden. Sie spiegelt somit die Zahlungsmoral eines Unternehmens wider.
Berechnung des Kreditorenziels:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 360 / Aufwendungen für Roh-Hilfs- und Betriebsstoffe pro Jahr.
- In die Berechnungen der Aufwendungen gehen alle im Produktionsprozess verbrauchten Materialien sowie die beanspruchten Fremdleistungen ein.
Interpretation des Kreditorenziels
Kurze Kreditorenlaufzeiten (schnelle Zahlung von Kreditorenverbindlichkeiten) werden bei der Bilanzanalyse als gute Liquidität gewertet. Lange Kreditorenlaufzeiten lassen lange Zahlungsziele, eine große Verhandlungsmacht oder schlechtes Kreditorenmanagement vermuten. Unternehmen mit großer Verhandlungsstärke können häufig lange Kreditorenziele erwirken. So können etwa große Einzelhandelsketten mit ihren Lieferanten ein Zahlungsziel von bis zu 90 Tagen vereinbaren.
Kreditoren in der Bilanz
Bei einem Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) sind die Kreditoren den „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zugeordnet. Der Gesetzgeber hat zur Abgrenzung der Kreditorenposten mit § 266 Abs. 3 C 4 HGB diese neue Bilanzposition geschaffen. Die Debitoren (Schuldner) des Unternehmens werden der Bilanzposition der „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ zugewiesen. Das Handelsgesetz möchte mit dieser gesonderten Auflistung und Trennung der Debitoren und Kreditoren die Bilanzklarheit verbessern. Die Bilanzen von Unternehmen sowie Branchen sollen lesbar und vergleichbar sein. Denn der Gesetzgeber wünscht, dass sich ein sachkundiger Dritter ein Bild über den Anteil der Kreditorenverbindlichkeiten an den Gesamtverbindlichkeiten machen kann. Handelsrechtlich gehören die aufgelisteten Forderungen der Debitoren zum Umlaufvermögen des Unternehmens.
Saldierungsverbot in der Bilanz
Im Jahresabschluss gilt das Saldierungsverbot. Kreditoren, deren Forderungen vom Unternehmen überzahlt wurden, werden als debitorische Kreditoren bezeichnet. Eventuelle Überzahlungen des Unternehmens an den Kreditor dürfen in der Bilanz des Unternehmens nicht schuldenmindernd in die Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ eingehen. Deshalb werden debitorische Kreditorenbuchungen im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen als „sonstige Vermögensgegenstände“ (sonstige Forderungen) umgegliedert und als Guthaben ausgewiesen.