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Was ist die Buchführungspflicht für Unternehmer

Für viele Unternehmer, insbesondere Existenzgründer und Kleinstunternehmer, ist die Buchführung bzw. die Buchführungspflicht ein Buch mit sieben Siegeln. Da jedoch ein Großteil der Gewerbetreibenden gesetzlich dazu verpflichtet ist, Bücher zu führen, kommt man nicht umhin, sich intensiver mit diesem Thema zu befassen.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle im Wirtschaftsjahr ist notwendig, um gegenüber der Finanzbehörde nachweisen zu können, welche Umsätze getätigt wurden, wie hoch der Gewinn oder Verlust ausgefallen ist und wie es um die Vermögenswerte des Unternehmens bestellt ist. Was mit der Pflicht zur Buchführung gemeint ist, wer dieser Pflicht unterliegt und ob es Grenzen und Ausnahmen gibt, die von der Buchführungspflicht befreien, erläutert dieser Artikel.

Die Buchführungspflicht: Warum besteht überhaupt eine Pflicht zur Buchführung

Für die Buchführungspflicht sowie, damit zusammenhängend, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Gründe. Zunächst einmal dient die Buchführung, wie Sie in de Abgabenordnung (AO) und im Handelsgesetzbuch (HGB) beschrieben ist, dem Eigennutz und Eigenschutz des Unternehmers. Durch konsequente Buchführung ermöglicht sich der Unternehmer eine fundierte Unternehmensplanung. Er kann unter anderem abschätzen, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt und ob das Unternehmen rentabel arbeitet.

Buchführung erleichtert.

Buchführung ist unabdingbar!

Darüber hinaus bietet ihm die Buchführung tagesaktuell einen Überblick über Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Weiterhin lässt sich anhand der Buchführung erkennen, welche Werte im betreffenden Unternehmen gebunden sind und wofür Geld investiert wird. Da bereits in kleinen und mittleren Unternehmen zu viele Geschäftsvorfälle vorliegen, um sie alle auswendig zu kennen, ist die Buchführung notwendig, um die finanzielle Lage besser beurteilen zu können.

 

Ein weiterer Grund, aus dem die Buchführungspflicht besteht, ist das sogenannte Staatliche Begehren. Der Staat muss Ausgaben für die Allgemeinheit durch entsprechende Einnahmen decken. Bei diesen handelt es sich im Wesentlichen um Steuern. Damit Unternehmern bzw. Unternehmen eine gerechte Besteuerung angedeihen kann und der Staat keine steuerlichen Einbußen erleidet, wurde die Buchführungspflicht für Unternehmer bereits vor langer Zeit geregelt. Schon im Preußen des 18. Jahrhunderts waren Kaufleute zur Buchführung verpflichtet. Kamen sie dieser Pflicht nicht nach und wurden in der Folge zahlungsunfähig, wurde ihnen dies als „fahrlässiger Bankrott“ angelastet.

Ein letzter wichtiger Grund für de Buchführungspflicht ist dementsprechend auch der Schutz von Gläubigern, Kunden und Geschäftspartnern. Vor allem Gläubiger, Investoren und Kapitalgeber haben ein Anrecht darauf, korrekt über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens in Kenntnis gesetzt zu werden. Banken und Gläubiger zum Beispiel wollen sicherstellen, das Kredite bzw. die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vom betreffenden Unternehmen tatsächlich bedient werden können.

Geschäftspartner interessiert die Liquidität eines Unternehmens vor allem vor dem Hintergrund, ob es Lieferzusagen dauerhaft einhalten kann. Kunden haben ein berechtigtes Interesse daran, ob ein Unternehmen dauerhaft wirtschaftlich Bestand haben kann, da es sonst seinen Gewährleistungspflichten unter Umständen nicht mehr nachkommen kann.

Was genau bedeutet Buchführungspflicht?

Die Buchführungspflicht geht es darum, dass der buchführungspflichtige Unternehmer dazu verpflichtet ist, seine Einnahmen und Ausgaben auf eine bestimmte Art und Weise zu erfassen. Wie diese Erfassung zu erfolgen hat, ist sowohl im Steuergesetz als auch im Handelsgesetz geregelt. Die Buchführung darf man jedoch nicht mit der Pflicht, Einnahmen und Ausgaben überhaupt zu erfassen, verwechseln.

Einnahmen und Ausgaben müssen offen gelegt sein.

Welche Rechnungen muss ein Buchführungspflichtiger erstellen?

Wer jedoch der Buchführungspflicht unterliegt, muss Einnahmen und Ausgaben mittels sogenannter doppelter Buchführung erfassen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sowohl Bilanzen als auch Gewinn- und Verlustrechnungen zu erstellen. Unterliegt ein Unternehmer nicht der Pflicht zur Buchführung, genügt es, wenn er eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Diese erfordert deutlich weniger Aufwand und Sachkenntnis als die doppelte Buchführung.

Wer unterliegt der Buchführungspflicht und welche Grenzen gelten?

Die Pflicht zur Buchführung kann sowohl aus dem Steuergesetz als auch aus dem Handelsgesetz abgeleitet werden. Demnach sind alle eingetragenen Vollkaufleute automatisch zur Buchführung verpflichtet. Gewerbetreibende sind immer dann buchführungspflichtig, wenn ihr Umsatz im Wirtschaftsjahr 600.000 Euro überschreitet oder sie pro Wirtschaftsjahr mehr als 60.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig. Bei ihnen reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung unabhängig vom Umsatz oder Gewinn immer aus. Sie können sich jedoch für die Buchführungspflicht entscheiden, da dies unter anderem Vorteile bei der Bildung von Rücklagen bringen kann.

Bei Land- und Forstwirten kann ebenfalls eine Buchführungspflicht vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Umsatz mehr als 600.000 Euro pro Kalenderjahr beträgt oder selbst bewirtschaftete Flächen mit einem Wert von mehr als 25.000 Euro vorhanden sind.

Welche Grenzbeträge gelten?

Gewinne in bestimmter Höhe verpflichten

Außerdem sind Land- und Forstwirte zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr Gewinn aus einem Gewerbebetrieb, wie etwa einem Hofladen oder Straßenverkauf, mehr als 60.000 Euro beträgt oder der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft mehr als 60.000 Euro pro Jahr hervorbringt. Gesellschaften, wie etwa eine GmbH, eine UG, eine AG sowie OHG und KG, sind immer zur Buchführung verpflichtet. Die Höhe der Umsätze und Gewinne spielt in diesem Fall keine Rolle.

Wann beginnt die Buchführungspflicht?

Der Beginn der Verpflichtung zur Buchführung ist mitunter davon abhängig, um welche Art von Unternehmen es sich handelt. Die Pflicht zur Buchführung bei einem Einzelunternehmen ist ab dem Zeitpunkt gegeben, an dem die oben genannten Umsatz- und Gewinngrenzen überschritten werden. Gleiches gilt für Land- und Forstwirte. Gesellschaften hingegen sind ab dem Tag ihrer Gründung zur Buchführung verpflichtet. Bei Freiberuflern besteht niemals eine Pflicht zur Buchführung, ganz gleich, wie hoch ihre Umsätze oder Gewinne sind.

Buchführungspflicht für Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer unterliegt man generell nicht der Buchführungspflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Unternehmer komplett davon befreit ist, seine Einnahmen und Ausgaben zu erfassen. Er tut dies lediglich nicht mittels doppelter Buchführung, sondern mithilfe der wesentlich einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Als Kleinunternehmer gilt, wer im laufenden Jahr Umsätze von nicht mehr als 17.500 Euro erzielt hat und wer im folgenden Jahr Umsätze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Aufgrund dieser niedrigen Beträge gilt die sogenannte vereinfachte Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass alle Geschäfte so dokumentiert sein müssen, dass sich daraus Schlüsse auf Art und Umfang des Geschäfts ziehen lassen. Weiterhin muss die aktuelle Ertrags- und Vermögenslage ersichtlich sein. Kleinunternehmer müssen also sowohl Kundenkorrespondenz als auch Belege und eigene Rechnungen stets aufbewahren.

Für Kleinunternehmer gilt keine Buchführungspflicht.

Wer Rechnungen nicht vorlegt, muss Strafen zahlen

Mögliche Strafen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Buchführungspflicht

Das Finanzamt möchte zu jeder Steuererklärung die zugehörigen Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen sehen.Unternehmen, die die Rechnungen nicht vorlegen, zahlen hohe Strafgelder. Diese befreien jedoch nicht von der Buchführungspflicht, sodass die geforderten Unterlagen in jedem Fall nachgereicht werden müssen. Kommt es zu einer Insolvenz des betroffenen Unternehmens, drohen dem Unternehmer sogar Haftstrafen, wenn er seiner Pflicht zur Buchführung nicht nachgekommen ist. Lesen Sie hier alles über Insolvenz.

Mögliches Ende der Buchführungspflicht

Unter gewissen Umständen kann die Pflicht zur Buchführung bei Unternehmen enden. Bei Einzelunternehmen ist dies der Fall, wenn die oben genannten Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren unterschritten wurden. Löscht man die betreffende Gesellschaft aus dem Handelsregister, erlischt die Buchführungspflicht.