Rücklagen sind letztlich stille Reservern eines Unternehmens

Was sind Rücklagen

Auch wenn die Begriffe Rückstellungen und Rücklagen häufig für ein und denselben Sachverhalt verwendet werden, handelt es sich um zwei unterschiedliche Positionen in der Bilanz. Rücklagen unterteilen sich in zwei Sparten und sind in passiver Form nicht, in aktiver Form durchaus in Bilanzen ersichtlich und steuerlich anrechenbar.

Was sind Rücklagen in unternehmerischen Bilanzen?

Rücklagen sind letztlich stille Reservern eines Unternehmens

Rücklagen sind letztlich stille Reservern eines Unternehmens

Als Rücklagen werden finanzielle Eigenmittel bezeichnet, die im Unternehmenskapital gebunden sind. Sie sind in einigen Branchen, beispielsweise in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso kann eine Vorschreibung laut Satzung vorliegen und den prozentualen Anteil der Rücklagen benennen. Rücklagen unterteilen sich in passive und aktive Posten. Passive Rücklagen sind in der Bilanz nicht ersichtlich, während aktive Rücklagen nicht nur ersichtlich, sondern auch steuerpflichtig sind.

Alle offenen Rücklagen basieren auf dem Eigenkapital eines Unternehmens und dienen dem Zweck, spätere Zahlungen oder unvorhergesehene Ausgaben problemlos realisieren zu können. Primär dient die Rücklage dem Ausgleich von Verlusten und erhöht die Liquidität eines Unternehmens. Zahlt ein Geschäftspartner nicht zuverlässig und es entstehen höhere Außenstände, greifen Unternehmer auf ihre Rücklagen zurück und können sich so vor dem drohenden finanziellen Defizit schützen. Rücklagen sind also eine vorbeugende, eine Präventivmaßnahme. Dem gegenüber stehen Rückstellungen, die bei einer eintretenden Verbindlichkeit avisiert werden und zur Deckung drohender Außenstände dienen.

Unterschiede zwischen Rücklagen und einer Rückstellung

Ein gravierender Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen (Rücklagen und Rückstellungen) basiert auf der Ursache, aus der heraus sie gebildet werden. Während Rücklagen der präventiven Vorbeugung vor Zahlungsausfällen dienen und in der Regel nicht in Anspruch genommen werden müssen, ist eine Rückstellung ein Betrag der gebildet wird, wenn ein Zahlungsausfall droht und der Unternehmer einen finanziellen Engpass „vorhersieht“.

Dabei erfolgt die Bilanzierung einer Rückstellung als Aufwand, wodurch sie den Jahresgewinn spürbar beeinflusst. In Vorbereitung auf eine hohe Steuernachforderung oder die Bildung von Pensionen entscheiden sich große bis mittelständische Unternehmen sehr häufig für eine Rückstellung, aus der die vorhersehbaren Verbindlichkeiten finanziert werden. Häufig wird Geld auch zurückgestellt, um eine im vorigen Geschäftsjahr liegende Verbindlichkeit zu tilgen. Sobald der Betrag bekannt und beispielsweise der Steuer- oder Gerichtsbescheid eingetroffen sind, wird die Rückstellung aufgelöst und ihrem Zweck zugeführt.

Die Rückstellung ist:

– in der Regel aus Fremdkfapital gebildet

– erfolgsfördernd: Aufwand wird zum aktuellen Zeitpunkt verbucht, Zahlung erfolgt später

– zweckgebunden.

 

Im Gegensatz dazu sind Rücklagen:

– aus dem Eigenkapital des Unternehmens gebildet

– in der Regel völlig erfolgsneutral

– zweckfrei und nicht an einer Verbindlichkeit orientiert.

 

Da es sich bei der Rückstellung um gebildetes und nicht um vorhandenes Kapital des Unternehmens handelt, erscheinen sie als Fremdkapital auf der Passivseite von Bilanzen und senken den Jahresgewinn. Anders verhält es sich bei der Rücklage, die keinen Einfluss auf den Gewinn nimmt und lediglich durch Eigenkapitalerhöhung die Wirtschaftlichkeit und Stärke eines Unternehmens steigert. In diesem Zusammenhang sind etwa die immer im Eigenkapitel-Teil der Bilanz (rechts, also Passivseite) zu findenden Kapitalrücklagen oder Gewinnrücklagen einer Firma.

Strikte Trennung der Begriffe und Finanzmittel in der Buchhaltung nötig

Eine Kombination der Gelder oder eine gemeinschaftliche Verwendung dieser beiden Bezeichnungen ist nicht zielführend. Für Unternehmen sind Rücklagen zwar praktisch und liquiditätsfördernd, in der Regel aber wenig interessant im steuerlichen Bereich. Da sie die Gewinne nicht schmälern, beeinflussen sie die Forderungen zur Gewerbe- und Umsatzsteuer nicht, wodurch gerade kleinere Unternehmen auf in Bilanzen auftauchende Rücklagen verzichten und sich eher auf das stille Eigenkapital berufen.

Anders verhält es sich bei der Rückstellung, die in Form eines Kredits oder eines Darlehens aus fremdem Kapital gewonnen und zur Tilgung bevorstehender Verbindlichkeiten eingesetzt wird. Dieser Aufwand führt zur steuerlichen Anrechnung und wirkt sich positiv auf die Versteuerung von Unternehmensgewinnen aus.

Fazit zu Rücklagen und Rückstellungen

Sowohl Rücklagen wie eine Rückstellung dürfen in der Steuererklärung nicht falsch eingetragen oder gar außen vor gelassen werden. In beiden Fällen handelt es sich um Kapital, das dem Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung steht. Dabei unterscheidet man zwischen steuerpflichtigem Aufwandskapital und stillem Kapital bei Rücklagen.

Dieser Blog-Beitrag ist Teil der BWL-Fachbegriffe, die wir im Blog von docurex.com erläutern.