Was ist eine Eröffnungsbilanz
Unter einer Eröffnungsbilanz wird eine Bilanz verstanden, die bei der Gründung eines Unternehmens oder zu Anfang eines neuen Wirtschaftsjahrs erstellt wird. Jeder Unternehmer, der nach § 242 HGB verpflichtet ist, regelmäßig Bilanzen zu erstellen, muss also auch eine Eröffnungsbilanz anfertigen.
Welcher Zweck steckt hinter Eröffnungsbilanzen?
Zum einen verfolgen Bilanzen wie die Eröffnungsbilanz eine Dokumentationsfunktion. Bei ihr werden sich Vermögen und Schulden bei der Gründung eines neuen Unternehmens bzw. zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres gegenüber gestellt. So kann die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens auch von Außenstehenden erfasst werden. Bei bereits bestehenden Unternehmen ist zu beachten, dass sich die eröffnende Bilanz mit der Schlussbilanz decken muss. Diese Tatsache wird auch als Bilanzkontinuität bezeichnet.
Die Dokumentationsfunktion der eröffnenden Bilanzform erstreckt sich beispielsweise auf die Höhe der Einlagen der Gesellschafter und die Ausgestaltung der Sacheinlagen. Ein anderer Zweck von Eröffnungsbilanzen ist, dass die Unternehmen selbst einen Überblick über die finanziellen Mittel erhalten, die ihnen im kommenden Jahr zur Verfügung stehen. Unternehmen, die nicht erst neu gegründet wurden, können zudem die eröffnende Jahresbilanz dieses Jahres mit der Vorjahresbilanz vergleichen und dadurch sehen, wie erfolgreich sich das Unternehmen langfristig entwickelt hat bzw. zukünftig entwickeln könnte. Diese Bilanzform kann also auch als Prognoseinstrument fungieren.
Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass die Erstellung einer Schlussbilanz zum Ende eines Geschäftsjahres nur möglich ist, wenn die Vermögens- und Kapitalverhältnisse zu Beginn eines Geschäftsjahres bekannt sind.
Wie wird eine Eröffnungsbilanz erstellt?
Eröffnungsbilanzen bestehen wie in der „normalen“ Bilanz aus einer Aktiv und einer Passiv Seite. Wie bei anderen Bilanzen auch, werden Gegenstände des Unternehmens im Eröffnungsbilanzkonto entweder auf der Soll oder der Haben Seite aufgelistet. Auf der Haben Seite finden sich beispielsweise Posten wie das Eigenkapital oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, während auf der Soll Seite des Eröffnungsbilanz-Kontos der Besitz von Sachanlagen, die Kasse oder der Stand des Warenlagers aufgelistet wird.
Das Eröffnungsbilanzkonto hat dabei den Zweck, die Bestandskonten zu eröffnen. Zwar könnten die Bestandskonten auch ohne eine Gegenbuchung verzeichnet werden, allerdings widerspreche dieses Vorgehen dem Prinzip der dopdpelten Buchführung. Wer über eine Buchhaltungssoftware verfügt, kann sich glücklich schätzen, da sich bei ihr in aller Regel die Eröffnung der Konten automatisch ergibt. Grundsätzlich werden im Eröffnungsbilanzkonto (EBK) alle Gegenstände erfasst, die aus dem Vorjahr übernommen wurden.
In welchem Zusammenhang stehen Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse?
Die eröffnende Bilanz muss auch deswegen erstellt werden, um den Jahresabschluss am Ende des Wirtschaftsjahres anfertigen zu können. Die Schlussbilanz wird gebildet, indem die Eröffnungsbilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gegeneinander aufgerechnet werden. In der Schlussbilanz wird das Verhältnis von Aufwand und Ertrag eines Jahres abgebildet. Gemäß des § 257 HGB sowie der § 147 AO müssen Eröffnungsbilanzen übrigens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
In welchen Fällen müssen Eröffnungsbilanzen erstellt werden?
Sowohl bei einer Unternehmensgründung, als auch bei einer Unternehmensumwandlung müssen Sie zwingend Eröffnungsbilanzen erstellen. Das gleiche gilt für den Fall, dass zwei Unternehmen fusionieren oder sich in einem Unternehmen ein Besitzerwechsel vollzieht. Ebenfalls sollten Sie beim Wechsel der Rechtsform oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft die Pflicht zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen beachten. Für Eröffnungsbilanzen gelten gemäß § 242 Abs. 1 HGB die gleichen Vorschriften wie für die Erstellung einer Jahresbilanz.
Wer muss Eröffnungsbilanzen erstellen?
Die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften – also AaG, GmbH oder auch UG – sind dazu verpflichtet, Bilanzen und damit auch Eröffnungsbilanzen, zu erstellen. Unterschrieben werden muss diese Bilanzform von allen Führungskräften.
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Welche Frist gilt für die Erstellung von Eröffnungsbilanzen?
Aktiengesellschaften und große bis mittelständische GmbHs müssen ihre Eröffnungsbilanzen innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Gründung fertigstellen. Bei UGs, sowie kleineren GmbHs, werden Erstellungsfristen von bis zu 6 Monaten akzeptiert. Bevor Sie also fälschlicherweise von einer 6 monatigen Abgabefrist ausgehen, sollten Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Fristen informieren. So entgehen Sie möglichen unangenehmen Konsequenten von Seiten des Finanzamts oder gar strafrechtlichen Folgen.
Dieser Blog-Beitrag ist Teil der BWL-Fachbegriffe, die wir im Blog von docurex.com erläutern.