Was sind Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
Was gehört zum Anlagevermögen?
- Zu den Sachanlagen zählen zum Beispiel Grundstücke, Maschinen, technische Anlagen, der Fuhrpark, die Büroausstattung sowie geleistete Anzahlungen.
- Die immateriellen Vermögensgegenstände bezeichnen Dinge wie Lizenzen, Patente, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Computersoftware. Computersoftware gilt übrigens auch dann als immaterieller Vermögensgegenstand, wenn sie sich auf einem physischen Datenträger (CD, DVD) befindet.
- Unter Finanzanlagen versteht man beispielsweise Wertpapiere, Anleihen, Ausleihungen an Konzernunternehmen und Beteiligungen.
Was gehört zum Umlaufvermögen?
Im Gegensatz zum Anlagevermögen wird das Umlaufvermögen im HGB nicht definiert. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Restgröße. Gemäß des Ausschlussprinzips bedeutet dies, dass all das, was nicht Teil des Anlagevermögen ist, dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss.
Dinge, die zum Umlaufvermögen gehören, zeichnen sich dadurch aus, dass sie überwiegend nur kurze Zeit im
Unternehmen sind. Das heißt, sie werden zügig verkauft, verwertet, beziehungsweise verbraucht, oder finden Verwendung für die Verarbeitung oder Rückzahlung. Ebenso wie das Anlagevermögen befindet sich das Umlaufvermögen gemäß § 266 Abs. 2 lit. B des HGB in der Aktiva, also auf der linken Seite der Bilanz. Unterteilen lässt sich das Umlaufvermögen in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere sowie liquide Mittel.
- Zu den Vorräten gehören Roh-, Hilfs– und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse sowie geleistete Anzahlungen.
- Bestandteile der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Konzernunternehmen, Forderungen gegen solche Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis existiert sowie sonstige Vermögensgegenstände.
Hierbei muss beachtet werden, dass Forderungen und Vermögensgegenstände, deren Restlaufzeit über ein Jahr beträgt, gesondert ausgewiesen werden müssen. - Zu den Wertpapieren gehören Anteile an Konzernunternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere.
- Liquide Mittel schließlich sind Kassenbestände, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und bei der Bundesbank.
Im Gegensatz zum Anlagevermögen gibt es für das Umlaufvermögen keine planmäßigen Abschreibungen.
Gemeinsamkeiten von Anlage- und Umlaufvermögen
Sowohl für das Anlagevermögen als auch das Umlaufvermögen gilt bei der Bewertung von Vermögensgegenständen das Realisationsprinzip. Dieses gestattet das Ausweisen von Gewinnen (und Verlusten) erst dann, wenn diese tatsächlich realisiert wurden und legt fest, dass die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten die Wertobergrenze bestimmen. Gleichzeitig kommt auch das Imparitätsprinzip zum Tragen. Es besagt, dass erkennbare Verluste – also solche, die noch nicht erkennbar sind – ausgewiesen werden müssen. Zum Imparitätsprinzip gehört auch das Niederstwertprinzip, das festlegt, dass – sofern mehrere Möglichkeiten bestehen – der niedrigste Wert für die Bewertung von Vermögensgegenständen anzusetzen ist. Lesen Sie hier alles über das Imparitätsprinzip.
Welche Sonderfälle gibt es bei Anlage- und Umlaufvermögen?
Es wird oftmals der Fehler gemacht, Dinge auch dann dem Anlagevermögen zuzuschreiben, wenn diese aufgrund ihrer Verwendung tatsächlich aber zum Umlaufvermögen gehören. Dies ist zum Beispiel bei Fahrzeugen eines Autohändlers der Fall. Die Fahrzeuge, die von dem Autohändler und seinen Angestellten für den
Geschäftsbetrieb nutzbar sind, gehören zum Anlagevermögen. Diejenigen jedoch, die zum Verkauf stehen, sind Teil des Umlaufvermögens.
Das Beispiel des Autohändlers zeigt auf, dass es primär auf die Zweckbestimmung und nicht die Dauer ankommt, wenn es darum geht, zu welcher Vermögensart ein Gegenstand zählt. Denn ein PKW, dessen Verkauf sich als schwierig erweist, bleibt entsprechend lange im Betrieb. Solange es aber weiterhin das erklärte Ziel des Autohändlers ist, dieses Fahrzeug zu verkaufen, gehört es zum Umlaufvermögen. Erst, wenn der Händler die Hoffnung auf einen Verkauf verwirft und es für den Geschäftsbetrieb nutzt, gehört es zum Anlagevermögen.
Was versteht man unter Vermögensintensität?
Die Vermögensintensität verwendet man dazu , um zum einen die Zusammensetzung und zum anderen die Bindungsdauer des im Unternehmen befindlichen Vermögens zu ermitteln. Mit ihrer Hilfe lässt sich aufzeigen, wie sich Anlagevermögen und Umlaufvermögen zueinander verhalten. Dementsprechend ist sie ein wichtiges Instrument zur Bewertung eines Unternehmens.
Die Formel zur Errechnung lautet:
Vermögensintensität = Anlagevermögen : Umlaufvermögen
Ist die Vermögensintensität hoch, so geht das mit einer Reduktion der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) eines Unternehmens einher, da dies bedeutet, dass das Anlagevermögen einen großen Teil des Kapitals bindet. In Krisenzeiten kann solch ein hoher Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen, da das Unternehmen kurzfristig über keine liquiden Mittel mehr verfügt.
Es muss allerdings Beachtung finden, dass die Zahlen aufgrund der jeweiligen Geschäftsart unterschiedlich ausfallen können. So ist es für Betriebe des Handels und der Dienstleistung üblich, dass das Umlaufvermögen überwiegt, während in Produktionsbetrieben das Anlagevermögen höher ausfällt.
Wozu findet die Umlaufintensität Verwendung?
Die Berechnung der Umlaufintensität dient dazu, den Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen zu ermitteln. Je höher die Umlaufintensität, desto positiver ist dies zu bewerten, denn es bedeutet, dass nur wenig gebundenes Kapital vorhanden ist und es zeugt außerdem von einer hohen Flexibilität bezüglich der Kosten.
Errechnen lässt sich die Umlaufintensität mit der folgenden Formel:
Umlaufintensität = Umlaufvermögen : Gesamtvermögen
Was hat es mit dem (Net) Working Capital auf sich?
Das Net Working Capital – zu Deutsch: Netto-Umlaufvermögen – zeigt den Teil des Unternehmensvermögens auf, der sowohl kurzfristig als auch zinslos zur Generierung von Umsatz verfügbar ist und der nicht durch Fremdmittel finanziert wurde. Das ist deshalb von Bedeutung für ein Unternehmen, da dieses nach Möglichkeit ohne die Aufnahme von Fremdkapital auskommen sollte.
Die Formel zur Berechnung des Net Working Capitals lautet:
Net Working Capital = Umlaufvermögen – liquide Mittel – kurzfristige Verbindlichkeiten.
Es gibt übrigens auch noch das Working Capital, also das Betriebskapital. Dieses zeigt auf, wie kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert sind. Ein positives Ergebnis lässt darauf schließen, dass diese Finanzierung nicht allein über das Umlaufvermögen, sondern auch über das Anlagevermögen realisiert wurde, was in den meisten Fällen als durchaus positiv zu betrachten ist.
Berechnen kann man das Working Capital folgendermaßen:
Working Capital = Umlaufvermögen – kurzfristige Verbindlichkeiten.
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.