Was sind GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter)?
Warum gibt es diese Sonderregelungen für geringwertige Güter?
Was genau ist ein GWG?
- Selbständig verwendbar: Das sind Objekte wie ein Laptop, eine Lampe, ein Werkzeug oder eine Kaffeemaschine. Nicht dazu zählt zum Beispiel ein Desktop, da für seine Benutzung noch ein Bildschirm und eine Tastatur nötig sind. Die Unterscheidung erfolgt in manchen Fällen mit einer gewissen Willkür. Ein Telefon wird als selbständig verwendbar angesehen, obwohl ein einzelnes Telefon ohne Anschluss ganz sicher nicht selbständig verwendbar ist. Ein Schreibtisch ist ebenfalls akzeptabel, obwohl er für eine sinnvolle Verwendung eine Sitzgelegenheit erfordert. Geschäftseinrichtungen als Teil eines Baukastensystems gelten hingegen nicht als selbständig verwendbar.
- Beweglich: Der Begriff ist an sich selbsterklärend. Nicht beweglich sind klarerweise Immobilien. Weniger offensichtlich ist, dass auch Patente und Nutzungsrechte nicht also bewegliche Güter gelten.
- Abnutzbar: Diesen Punkt betreffend gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen, nämlich, ob Software als abnutzbar gilt. Die gespeicherten Bits sind es sicher nicht, durch den Wegfall von Support und die später fehlende Unterstützung von neueren Betriebssystemen kommt es aber in der praktischen Verwendung zu einem Effekt, der einer Abnutzung eines Werkzeugs mit entsprechend eingeschränkter Verwendungsfähigkeit entspricht.
Wie berücksichtigt man GWG in der Steuererklärung?
Für die Aufnahme eines Gutes in die Steuererklärung als GWG gilt die Voraussetzung, dass das Gut für den Arbeitsprozess nutzbar ist. Dann kommen die Belege als Beilage zur Steuererklärung dazu. Für die Beträge sind alle Rabatte und Skonti abzuziehen, bevor die Bedingung für die Geringwertigkeit zu prüfen ist. Bis zu einem Wert von 800 Euro ist eine sofortige Abschreibung möglich. Bei einer solchen Sofortabschreibung reduzieren sich die
Betriebsausgaben in dem betreffenden Jahr um diesen Betrag. Die Abschreibung reduziert also den Gewinn und damit die Steuerbelastung. Das Finanzamt berechnet die Steuer nicht nur von einem geringeren Grundbetrag, es kann auch der zusätzliche Vorteil eintreten, dass man mit diesem geringeren Grundbetrag in eine günstigere Steuerklasse fällt und dieser Umstand die Steuerbelastung weiter reduziert. Die Abschreibungen sind also oft mehr wert, als es den Anschein haben kann und sollten dementsprechend sorgfältig in der Steuererklärung behandelt werden. Lesen Sie hier alles zur generellen Steuererklärung.
Abschreibung von Sammelposten als GWG
Möglichkeiten der Abschreibung von GWG
- 0 – 250 Euro. Ein solcher Ausgabeposten kann sofort abgeschrieben werden. Für das so erworbene Gut ist es nicht notwendig, einen Eintrag in ein Verzeichnis anzulegen.
- 251 – 800 Euro. Für solche GWG ist eine Sofortabschreibung möglich. Alternativ ist es auch zulässig, das GWG in einen Sammelposten einzubringen.
- 801 – 1.000 Euro. Für Güter mit einem Preis in dieser Spanne muss man einen Sammelpool anlegen, wenn man die Abschreibungsregeln für GWG in Anspruch nehmen möchte.
- Über 1.000 Euro. In einem solchen Fall greifen die üblichen Regeln für die Abschreibung, die linear über die Nutzungsdauer vorzunehmen ist.
Kann man Sofortabschreibungen und Sammelposten im selben Jahr in Anspruch nehmen?
Wann ist eine Sammelabschreibung von Vorteil?
Kauft man viele GWGs in einem Jahr, ist ein Sammelposten oft die vorteilhaftere Vorgehensweise. Man kann die einfacheren Abschreibungsregeln dann für alle solchen Güter nutzen. Dazu kommt noch die höhere Grenze von 1.000 Euro, die für Güter in Sammelposten gilt.
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.