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Was sind GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter)?

Ein GWG oder geringwertiges Gut ist ein selbständig nutzbares Objekt als Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens, das bis zu 800 Euro kosten kann und für das einfachere Regeln betreffend die Besteuerung und Sofortabschreibung gelten. Güter in Sammelposten können bis zu einem Preis von 1.000 Euro eingebracht werden. Für solche Sammelposten ist eine Abschreibung über 5 Jahre möglich. Die gesetzliche Grundlage für diese Vereinfachungen ist der Paragraph 6 des Einkommensteuergesetzes oder EStG.

Warum gibt es diese Sonderregelungen für geringwertige Güter?

An sich muss jedes Betriebsmittel in der Anlagenkartei mit seinen Daten über den Preis und die voraussichtliche Dauer der Nutzung aufgeführt sein. Würde das auch für Güter mit sehr niedrigem Preis gelten, führte das zu einer unzumutbaren Komplexität der Anlagenkartei. Für solche GWG gelten deshalb einfachere Regeln.

Was genau ist ein GWG?

Der Preis für das GWG darf 800 Euro nicht übersteigen, wenn wir die Sofortabschreibung als Kriterium betrachten. Auch für Güter bis zu 1.000 Euro gelten noch bestimmte andere Vereinfachungen. Diese Grenzen sind ohne Umsatzsteuer gültig. Wenn man den typischen Satz von 19% für die Umsatzsteuer dazurechnet, ergibt sich eine preisliche Grenze von 952 statt 800 Euro. Darüber hinaus gelten drei Bedingungen für GWG und zwar die selbständige Verwendbarkeit, die Beweglichkeit und die Abnutzbarkeit.
  • Selbständig verwendbar: Das sind Objekte wie ein Laptop, eine Lampe, ein Werkzeug oder eine Kaffeemaschine. Nicht dazu zählt zum Beispiel ein Desktop, da für seine Benutzung noch ein Bildschirm und eine Tastatur nötig sind. Die Unterscheidung erfolgt in manchen Fällen mit einer gewissen Willkür. Ein Telefon wird als selbständig verwendbar angesehen, obwohl ein einzelnes Telefon ohne Anschluss ganz sicher nicht selbständig verwendbar ist. Ein Schreibtisch ist ebenfalls akzeptabel, obwohl er für eine sinnvolle Verwendung eine Sitzgelegenheit erfordert. Geschäftseinrichtungen als Teil eines Baukastensystems gelten hingegen nicht als selbständig verwendbar.
  • Beweglich: Der Begriff ist an sich selbsterklärend. Nicht beweglich sind klarerweise Immobilien. Weniger offensichtlich ist, dass auch Patente und Nutzungsrechte nicht also bewegliche Güter gelten.
  • Abnutzbar: Diesen Punkt betreffend gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen, nämlich, ob Software als abnutzbar gilt. Die gespeicherten Bits sind es sicher nicht, durch den Wegfall von Support und die später fehlende Unterstützung von neueren Betriebssystemen kommt es aber in der praktischen Verwendung zu einem Effekt, der einer Abnutzung eines Werkzeugs mit entsprechend eingeschränkter Verwendungsfähigkeit entspricht.

Wie berücksichtigt man GWG in der Steuererklärung?

Für die Aufnahme eines Gutes in die Steuererklärung als GWG gilt die Voraussetzung, dass das Gut für den Arbeitsprozess nutzbar ist. Dann kommen die Belege als Beilage zur Steuererklärung dazu. Für die Beträge sind alle Rabatte und Skonti abzuziehen, bevor die Bedingung für die Geringwertigkeit zu prüfen ist. Bis zu einem Wert von 800 Euro ist eine sofortige Abschreibung möglich. Bei einer solchen Sofortabschreibung reduzieren sich die

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Welche Auswirkung ergeben sich für die steuerlichen Belastungen?

Betriebsausgaben in dem betreffenden Jahr um diesen Betrag. Die Abschreibung reduziert also den Gewinn und damit die Steuerbelastung. Das Finanzamt berechnet die Steuer nicht nur von einem geringeren Grundbetrag, es kann auch der zusätzliche Vorteil eintreten, dass man mit diesem geringeren Grundbetrag in eine günstigere Steuerklasse fällt und dieser Umstand die Steuerbelastung weiter reduziert. Die Abschreibungen sind also oft mehr wert, als es den Anschein haben kann und sollten dementsprechend sorgfältig in der Steuererklärung behandelt werden. Lesen Sie hier alles zur generellen Steuererklärung.

Abschreibung von Sammelposten als GWG

Für mehrere Ausgaben zwischen 251 und 1.000 Euro gelten einfachere Abschreibungsregeln. Sie können über 5 Jahre zu gleichen Teilen abgeschrieben werden. Dafür sind alle solchen in einem Jahr angeschafften Güter zusammenzufassen. Die einzelnen Komponenten müssen aber auch in diesem Fall unabhängig voneinander nutzbar sein. Es ist aber nicht notwendig, sie zum gleichen Zeitpunkt anzuschaffen, ein Verteilen über das ganze Fiskaljahr ist in Ordnung.

Möglichkeiten der Abschreibung von GWG

Dafür ergibt sich also das folgende Bild:
  • 0 – 250 Euro. Ein solcher Ausgabeposten kann sofort abgeschrieben werden. Für das so erworbene Gut ist es nicht notwendig, einen Eintrag in ein Verzeichnis anzulegen.
  • 251 – 800 Euro. Für solche GWG ist eine Sofortabschreibung möglich. Alternativ ist es auch zulässig, das GWG in einen Sammelposten einzubringen.
  • 801 – 1.000 Euro. Für Güter mit einem Preis in dieser Spanne muss man einen Sammelpool anlegen, wenn man die Abschreibungsregeln für GWG in Anspruch nehmen möchte.
  • Über 1.000 Euro. In einem solchen Fall greifen die üblichen Regeln für die Abschreibung, die linear über die Nutzungsdauer vorzunehmen ist.

Kann man Sofortabschreibungen und Sammelposten im selben Jahr in Anspruch nehmen?

Nein, das ist nicht zulässig. Entscheidet man sich für das Anlegen eines Sammelpostens in einem bestimmten Jahr, sind alle GWG in diesem Sammelposten aufzunehmen. Es ist also nicht möglich, für einzelne GWG im selben Jahr eine Sofortabschreibung in Anspruch zu nehmen.

Wann ist eine Sammelabschreibung von Vorteil?

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Was bringt diese Methode?

Kauft man viele GWGs in einem Jahr, ist ein Sammelposten oft die vorteilhaftere Vorgehensweise. Man kann die einfacheren Abschreibungsregeln dann für alle solchen Güter nutzen. Dazu kommt noch die höhere Grenze von 1.000 Euro, die für Güter in Sammelposten gilt.