Der Werkvertrag – Definition und Sonderformen
Der Werkvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung auf privatrechtlicher Ebene. Seine gesetzliche Regelung findet sich in den §§ 631 ff. BGB (bürgerliches Gesetzbuch).
Die Beteiligten eines Werkvertrages sind der Werksunternehmer (auch als Auftragnehmer bezeichnet) und der Abnehmer (auch Auftraggeber genannt).
Der Werksunternehmer verpflichtet sich für den Auftraggeber, ein Werk zu erstellen. Die Pflicht des Auftraggebers besteht darin, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen und den Werklohn des Auftragnehmers zu vergüten.
Im deutschen Recht wird bei der Herstellung des Werks zwischen der Werklieferung und der Werkleistung unterschieden. Die Werklieferung kennzeichnet sich dadurch, dass der Auftragnehmer die Stoffe für das Werk selbst besorgt. Bei einer Werkleistung stellt der Auftraggeber diese Stoffe zur Verfügung.
Welche Bausteine enthält ein Werkvertrag?
Wesentliche Bestandteile des Werkvertrages sind die Beschreibung der Arbeiten, der Haftungsausschluss und die Beschaffenheit der Tätigkeit, die der Werksunternehmer verrichten soll.
Bei der Beschreibung der Arbeit legen die Parteien fest, ob der Werksunternehmer die Stoffe selbst besorgt (Werklieferung) oder der Besteller die Stoffe auswählt (Werkleistung). Außerdem wird geregelt, bis zu welchem Datum das Werk fertiggestellt werden muss und wie hoch die Kosten für die Herstellung des Werks annähernd sein werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Werkvertrages ist die Haftung, die der Auftragnehmer übernimmt. Die Haftung
ist gesetzlich im § 639 BGB normiert. Ein eventueller Haftungsausschluss spielt gesetzlich keine Rolle. Lesen Sie hier alles über Haftungsausschlüsse.
Hat der Werksunternehmer die Garantie übernommen, kann er für die Beschaffenheit seiner Arbeit in Regress genommen werden, wenn diese von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht.
Was unterscheidet den Werkvertrag vom Dienstvertrag?
Gesetzliche Regelungen zum Dienstvertrag finden sich im § 611 BGB. Eine Vertragspartei verpflichtet sich dazu, für die andere Partei einen bestimmten Dienst zu verrichten. Die andere Partei muss diese Tätigkeit bezahlen. Entscheidend ist hier, dass der Auftragnehmer die Leistung zwar erbringen, aber nicht zwingend einen Erfolg herbeiführen muss.
Beispiel:
Ein Mandant beauftragt einen Rechtsanwalt, ihn wegen einer Patentrechtsverletzung vor Gericht zu vertreten. Zwischen den beiden Parteien wird ein Dienstvertrag abgeschlossen. Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, den Mandanten vor Gericht zu vertreten. Auch, wenn das Urteil negativ ausfällt, hat der Rechtsanwalt gegenüber ihm einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars.
Mit Abschluss eines Werkvertrages geht der Werksunternehmer die Verpflichtung ein, ein Werk nach der vertraglichen Vereinbarung herzustellen. Tut er dies nicht, braucht ihn der Auftragnehmer nicht zu bezahlen.
Was können Gegenstände eines Werkvertrages sein?
Ein Werkvertrag kann von den Vertragsparteien über unterschiedliche Gegenstände abgeschlossen werden. Hierzu zählen z.B. :
- Bau- oder Reparaturarbeiten
- Handwerkliche Tätigkeiten jeder Art, z.B. Elektro- oder Heizungsinstatallationen
- Chemische Analysen
- Programmierung und Installation von Softwareprogrammen
- Erstellung einer Homepage
- Anfertigung eines Sachverständigengutachtens
- Transportdienste
Welche Sonderformen gibt es?
Für einen Werkvertrag können die folgenden Sonderformen unterschieden werden:
Der Werkvertrag für freie Mitarbeiter
Freie Arbeitnehmer stehen in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Ein Auftraggeber ist nur bedingt dazu berechtigt, dem freien Mitarbeiter Weisungen zu erteilen. In die Organisation des Arbeitsablaufs ist ein freier Mitarbeiter nicht integriert. Er wird auf der Grundlage eines Werkvertrages oder eines Dienstvertrages
beschäftigt. Dies bedeutet, dass der freie Mitarbeiter sich mit dem Abschluss des Vertrages zur Erfüllung einer bestimmten Leistung verpflichtet. Der Arbeitgeber muss den freien Mitarbeiter für seine Tätigkeit entsprechend entlohnen. Besondere Gestaltungsformen eines Werkvertrages zwischen Arbeitgeber und freiem Mitarbeiter sind z.B. die Leiharbeit oder das Personalleasing.
Reisevertrag
Ein Reisender schließt mit einem Reisebüro einen Werksvertrag ab. Hierin verpflichtet sich der Auftragnehmer, (Reisebüro) eine vereinbarte Reise zu organisieren. Dafür kann es von dem Reisenden die Zahlung des vereinbarten Preises verlangen.
Gutachten in der Baubranche
Zur Feststellung von Baumängeln vereinbart ein Auftraggeber (z.B. der Bauherr) mit dem Auftragnehmer (Gutachter) einen Werkvertrag. Hierin verpflichtet sich der Gutachter z.B. dazu, ein unabhängiges Gutachten über ein bestimmtes Bauwerk anzufertigen. Dem Auftraggeber obliegt, ihm das vereinbarte Honorar zu zahlen.
Transportleistungen
Vereinbaren ein Auftraggeber und ein Auftragnehmer eine Transportleistung, stellt dies in der Regel eine zusätzliche Leistung des Werkunternehmers zu dem Kauf einer beweglichen Sache dar. Der Werkvertrag beinhaltet, dass der Transporteur den ordnungsgemäßen Transport der Sache übernimmt. Der Auftraggeber muss diese Leistung nach dem Erhalt der Sache bezahlen.
Wie kann ein Werkvertrag gekündigt werden?
Die Kündigung eines Werkvertrages hat der Gesetzgeber in § 649 BGB definiert. Hiernach hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, einen Werkvertrag zu kündigen. Ihn trifft aber dann die Verpflichtung, den vollen Werklohn an den Werksunternehmer zu bezahlen. Dies beinhaltet z.B. bei dem Bau eines Hauses die Vergütung der bisher erbrachten Leistungen, einschließlich der Kosten, die dem Werksunternehmer bei der Bezahlung seiner Mitarbeiter entstehen.
Laut den Vorschriften im BGB ist für die Kündigung des Werkvertrags keine Schriftform vorgesehen. Handelt es sich bei dem Werk aber um einen Hausbau. muss die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/ B) beachtet werden. Hiernach können Bauverträge nur schriftlich gekündigt werden.
Wie erfolgt die umsatzsteuerliche Behandlung?
Umsatzsteuerlich unterscheidet der Gesetzgeber, ob dem Werkvertrag eine Werklieferung oder eine Werkleistung zugrunde liegt.
Bei einer Werklieferung hat der Hersteller einer Sache die wesentlichen Hauptbestandteile selbst besorgt. Diese unterscheidet die Werklieferung von einer regulären Lieferung, wie sie z.B. beim Verkauf eines Autos der Fall
ist.
Mit der Übergabe der Sache wird der Abnehmer der Eigentümer. Aus dem Werkvertrag erwächst dem Hersteller das Recht auf Zahlung des Kaufpreises. In seiner Rechnung muss er die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ausweisen und die nach der Begleichung an das Finanzamt weiterleiten.
Auch für eine Werkleistung bildet der Werkvertrag die rechtliche Anspruchsgrundlage des Lieferers. Der Werkunternehmer verpflichtet sich, aus den Stoffen, die der Abnehmer bereitstellt, ein Werk anzufertigen. Hierfür kann er den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises geltend machen. In der Rechnung über die Werkleistung muss ebenfalls die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
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Claudia Rothenhorst ist Redakteurin für betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com.