Der Betriebsrat ist ein Mitbestimmungsorgan, das im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert ist. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in privatwirtschaftlichen Betrieben, Konzernen und Unternehmen. Je nach nationalem Recht hat der Betriebsrat unterschiedlich starke Befugnisse, auf betriebliche Abläufe Einfluss zu nehmen.
Geschichte des Betriebsrats in Deutschland
Erstmals wurden Befugnisse eines Betriebsrats im Jahr 1920 im Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik festgeschrieben. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte der Beschluss des Betriebsverfassungsgesetzes. Die darin enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer wurden seitdem mehrfach ergänzt und durch weitere Gesetze spezifiziert, beispielsweise durch das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz.
Ziel und Gegenstände
Übergeordnetes Ziel des Betriebsrats ist es, die Mitglieder der Belegschaft vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Die Belange schutzbedürftiger Personenkreise, beispielsweise der Schwerbehinderten, Jugendlichen und der älteren Arbeitnehmer, unterliegen dabei in besonderem Maße einer Berücksichtigung. Typische Streitpunkte zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft sind die Arbeitszeiten und Pausenregelungen, Löhne und Gehälter, die Urlaubsgestaltung, Kündigungen und Beförderungen, die Gleichstellung, Möglichkeiten der Weiterbildung, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie Parkmöglichkeiten.
Rechte und Instrumente
In all diesen Angelegenheiten sind Betriebsräte das Sprachrohr für die Arbeitnehmer. Sie kontrollieren, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen und Vorschriften vom Arbeitgeber eingehalten werden. Außerdem können sie initiativ Maßnahmen zu Gunsten der Belegschaft bei der Unternehmensleitung beantragen. Der Betriebsrat hat darüber hinaus Anspruch, von der Unternehmensführung über alle Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer auf irgendeine Art betreffen, frühzeitig und vollständig informiert zu werden. In einigen Belangen nach § 87 BetrVG ist der Betriebsrat außerdem berechtigt, an Prozessen mitzuwirken und Entscheidungen
Was darf ich als Betriebsrat?
mitzubestimmen. Wenn sich das Gremium in seinen Befugnissen missachtet oder verletzt fühlt, kann der Rechtsweg beschritten werden. Zur Vermittlung bei ungelösten Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern dient außerdem das Einigungsstellenverfahren.
Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung
Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen treffen. In einer solchen Übereinkunft hält man Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat oder für die jeden einzelnen Arbeitnehmer in schriftlicher Form fest. Gegenstände sind zum Beispiel die Kleiderordnung oder die Ausweisung von Raucherbereichen. Diese Vereinbarungen sind rechtsverbindlich. Grundsätzlich haben Tarifverträge Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Allerdings lassen sich auf der Grundlage von Öffnungsklauseln auch Betriebsvereinbarungen treffen, die vom Tarifvertrag abweichen. Lesen Sie hier alles zum Tarifvertrag.
Gründung eines Betriebsrats
Die Gründung eines Betriebsrats ist nicht direkt vorgeschrieben. Der gesetzliche Auftrag, die Interessenvertretung durch die Angestellten zu ermöglichen, kann aber nur dieses Gremium erfüllen. Es ist dem Arbeitgeber und Dritten grundsätzlich untersagt, die Gründung oder die Wahl eines Betriebsrats zu verbieten oder zu behindern. Auch ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, eigenmächtig einen Betriebsrat zu ernennen. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, ab welcher Betriebsgröße eine wirksame Arbeitnehmervertretung zu gründen ist. Es müssen mindestens fünf volljährige Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt sein. Auszubildende und Aushilfen sind dabei mit eingerechnet. Von den Angestellten müssen mindestens drei wählbar sein.
Vorgehensweise bei der Gründung eines Betriebsrats
Erforderlich für die Gründung eines Betriebsrats ist die Initiative durch die Arbeitnehmer. Hierzu ist jeder der
Wie entsteht ein Betriebsrat?
Angestellten berechtigt. Man muss einen Wahlvorstand berufen, der die Wahl vorbereitet und diese entsprechend der Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung durchführt. Es müssen Mitglieder der Belegschaft zu einer Kandidatur bereit sein. Zur Kandidatur ist jeder volljährige Angestellte berechtigt, der dem Betrieb am Tag der Wahl bereits seit mindestens sechs Monaten angehört.
Größe des Betriebsrats
Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Betriebs ab. Bis zu einer Größe von 20 regelmäßig Beschäftigen besteht der Betriebsrat aus einem Mitglied. Ab 20 regelmäßig Beschäftigen gehören dem Gremium drei Mitglieder an. Stufenweise steigt die Anzahl mit zunehmender Betriebsgröße um jeweils zwei Mitglieder. Ab einer Betriebsgröße von 200 Angestellten ist ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen.
Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
Wenn bereits ein Betriebsrat gegründet wurde, finden die Neuwahlen alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai statt. Es kann auch erforderlich sein, außerplanmäßige Betriebsratswahlen durchzuführen. Dies ist der Fall, wenn
der Betriebsrat vom Arbeitsgericht aufgelöst wurde
die vorangegangene Betriebsratswahl wirksam angefochten wurde
der amtierende Betriebsrat geschlossen den Rücktritt vollzogen hat
die vorgeschriebene Betriebsratsgröße nicht mehr erreicht wird, da einzelne Mitglieder ausgeschieden sind
die Zahl der Arbeitnehmer sich nach der Hälfte der Amtszeit erheblich geändert hat
Wenn man eine solche außerplanmäßige Betriebsratswahl durchgeführt hat, findet die nächste Wahl wieder zum regulären Zeitpunkt statt.
Betriebsrat in Österreich
In Österreich wurde der Betriebsrat im Jahr 1919 geschaffen. Wie in Deutschland ist auch in Österreich dieses Gremium berechtigt, an personalen, sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Entscheidungen mitzuwirken. Grundlage dafür ist das Arbeitsverfassungsgesetz. Für diesen Auftrag hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte, die er gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen kann. Im Vergleich zu Deutschland ist der
Andere Länder, andere Räte
Umfang der Angelegenheiten, in denen die Betriebsräte Mitspracherecht haben, aber geringer.
Betriebsrat in der Schweiz
In der Schweiz existiert kein Betriebsrat, den man mit dem deutschen Modell vergleichen könnte. Die Interessen der Angestellten bringt die Arbeitnehmervertretung (auch Betriebskommission genannt) ein. Dies ist im Arbeitsgesetz und im Mitwirkungsgesetz geregelt. Diese Arbeitnehmervertretung kann man in einer allgemeinen Wahl bestimmen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mindestens 50 Personen angestellt sind. Das Gremium besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Arbeitnehmervertretung bringt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber ein und hat Anspruch, von diesem frühzeitig und vollständig informiert zu werden.