Was ist Überschuldung bei einem Unternehmen?
Was ist eine Überschuldung?
Wenn sich die geschäftliche Lage verändern, Umsatz- und Gewinnziele nicht erreicht werden, geraten viele Unternehmen in eine schwierige finanzielle Situation, die meist eine Überschuldung zur Folge hat. Welche Konsequenzen sich aus einer Überschuldung ergeben, wie eine Überschuldung am besten zu ermitteln ist und was sie für die meisten Unternehmen bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Wie tritt eine Überschuldung ein?
Es kann zu einer Überschuldung kommen, falls das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreichend ist, um alle Verbindlichkeiten zeitgemäß erfüllen zu können. Konkret bedeutet das, wenn die Schulden einer Firma höher sind als das Vermögen, dann ist die Firma überschuldet. Überschuldung kann man auf diese Formel bringen:
Überschuldung = Schulden > Vermögen
In Rahmen der Insolvenzverordnung wird Überschuldung als der Zustand definiert, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreichend ist, um bestehende Schulden zurückzuzahlen. Nach Insolvenzverordnung ist jedoch eine Überschuldung nicht gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann. Im Fall, dass die sogenannte „Fortbestehungsprognose“ für das Unternehmen ungünstig ist, muss in der Regel eine Insolvenz angemeldet bzw. beantragt werden.
Wie lässt es sich feststellen, ob eine Überschuldung vorliegt?
Der Prozess der Überprüfung, ob tatsächlich eine Überschuldung vorliegt, wird in zwei Stufen vollzogen. Im ersten Schritt wird die sogenannte „Fortbestehensprognose“ erstellt, in deren Rahmen zunächst beurteilt werden muss, ob das Unternehmen weiterhin existieren kann. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine günstige Fortbestehensprognose sind der Wille der Unternehmensleitung, das Unternehmen weiter fortführen zu wollen, ein realistisches und konkretisiertes Unternehmenskonzept für das laufende sowie für das darauffolgende Geschäftsjahr und eine günstige Liquiditätsprognose. Die Liquiditätsprognose muss eindeutig und zweifelsfrei darlegen können, dass das Unternehmen auch in naher Zukunft im Prognosezeitraum zahlungsfähig bleiben wird. Falls die Fortführungsprognose eine positive Bewertung bekommt, kann auf die Stellung eines Insolvenzantrages verzichtet werden.
Was sind die Konsequenzen einer negativen Fortbestehungsprognose?
Falls die Fortbestehungsprognose negativ ausfällt, muss das Unternehmen eine „Überschuldungsbilanz“ entwerfen. Die Überschuldungsbilanz ist auch unter der Bezeichnung „Überschuldungsstatus“ bekannt und wird verwendet, um festzustellen, ob und in welcher Höhe das Unternehmen verschuldet ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Schulden höher sind als der Wert des Unternehmens. Im Rahmen der Wertermittlung des Unternehmens für die Überschuldungsbilanz werden nicht die Buchwerte aus der Steuer- und Handelsbilanz einbezogen, sondern es werden primär die Fortführungswerte berücksichtigt. Im Fall, dass eine Überschuldung festgestellt wird, ist der Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Insolvenz anzumelden. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Insolvenz in der Regel nur noch durch eine Finanzspritze in Form einer Investition verhindert werden. Falls kein neues Kapital zur Verfügung steht, muss das Unternehmen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.
Änderungen in der Insolvenzverordnung
Im Rahmen der Aktualisierung durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurden einige Neuigkeiten eingeführt, die sich in erster Linie auf die Erstellung einer Überschuldungsbilanz bei einer Fortbestehensprognose beziehen. Bis zu den Änderungen, die das neue Finanzmarktstabilisierungsgesetz im Jahr 2008 mit sich brachte, musste auch bei einer günstigen Fortbestehensprognose eine Überschuldungsbilanz für das insolvente Unternehmen erstellt werden. Als Basis für diese Überschuldungsbilanz fungierten jedoch die Fortführungswerte und nicht die Zerschlagungswerte der Vermögensgegenstände des Unternehmens. Seit der Einführung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes liegt der Fokus an der umfassenden Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Es kann sich daraus ergeben, dass ein Unternehmen auch mit negativem Kapital in der Überschuldungsbilanz nicht als überschuldet gilt, falls das Unternehmen im Prognosezeitraum seine Zahlungsfähigkeit erhalten und fortführen kann.
Was passiert, wenn eine Überschuldung zu spät festgestellt wird
Falls eine Überschuldung zu spät oder gar nicht festgestellt wird, kann dies für den Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Unternehmen verschuldet und die Geschäftsführer stellen keinen Insolvenzantrag, machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig. In diesem Fall gelten die Richtlinien des Strafgesetzbuches zum Bankrott. Des Weiteren machen sich die Geschäftsführer strafbar, wenn sie den Anteilseignern einer Kapitalgesellschaft nicht in absehbarer Zeit die Verluste anzeigen.
Welche Unternehmen können von einer Überschuldung betroffen sein?
Als Insolvenzgrund kann die Überschuldung ausschließlich auf Unternehmen, die über ein beschränkt haftendes Eigenkapital verfügen, angewandt werden. Hierzu gehören Unternehmensformen, wie: – Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG) – beschränkt haftende Auslandsgesellschaften (Ltd, SE) Ebenso können Genossenschaften, Stiftungen und Vereine überschuldet sein. Personalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GbR oder natürliche Personen, können hingegen keine Insolvenz wegen einer Überschuldung anmelden.
Was sind die Unterschiede zwischen einer Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und einer Insolvenz?
Fall ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, gilt er als zahlungsunfähig. Diesen Zustand nennt man Insolvenz. Das Merkmal einer Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Ein Schuldner gilt als zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Zahlungspflichten bis zumindest 90 Prozent innerhalb einer Zeitperiode von drei Wochen nachzukommen. Konkret bedeutet das, wenn ein Schuldner für mindestens drei Wochen den Großteil seiner Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, gilt er als zahlungsunfähig. Eine Zahlungsunfähigkeit ist die direkte Folge einer Überschuldung. Das bedeutet, dass die Zahlungsunfähigkeit und die Insolvenz nicht gleichzusetzen sind mit einer Überschuldung, sondern Folgen der Überschuldung sind.