Was ist ein Unternehmen?
Ein Unternehmen ist eine juristische Entität, die aus einer Gruppe von Einzelpersonen besteht, welche ein gewerbliches oder industrielles Unternehmen betreiben. Ein Unternehmen kann in Abhängigkeit vom Gesellschaftsrecht seiner Gerichtsbarkeit auf verschiedene Arten zu Steuer- und finanziellen Haftungszwecken organisiert sein. Die Branche, in der sich das Unternehmen befindet, bestimmt im Allgemeinen, welche Geschäftsstruktur für ein Unternehmen gewählt wird, zum Beispiel eine Partnerschaft, ein Einzeluternehmen oder eine Aktiengesellschaft. Diese Strukturen bezeichnen auch die Eigentümerstruktur des Unternehmens.
Ein Unternehmen ist im Wesentlichen eine künstliche juristische Person, da es eine von den Einzelpersonen getrennte Einheit darstellt, die seine Geschäftstätigkeit besitzt, verwaltet und unterstützt. Ein Unternehmen hat oftmals die gleichen Rechte und Pflichten, die auch eine Privatperson beachten muss. Außerdem hat es die Möglichkeit, Verträge abzuschließen, das Recht, Geld einzuklagen oder verklagt zu werden, Darlehen zu tätigen, Steuern zu zahlen, Vermögenswerte zu besitzen und Mitarbeiter einzustellen.
Unternehmen sind in der Regel so organisiert, dass sie mit ihrer Geschäftstätigkeit einen Gewinn erzielen. Einige Unternehmen können jedoch als gemeinnützige Organisationen strukturiert sein. Generell kann auch zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen unterschieden werden. Beide haben unterschiedliche Eigentumsverhältnisse, Vorschriften und Rechnungslegungsvorschriften.
Die Begriffe Betrieb und Firma
Die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma verwendet man im Sprachgebrauch oft synonym In ihrer Definition jedoch kann man sie klar voneinander abgrenzen. Ein Betrieb beschreibt ein Werk oder eine Niederlassung eines Unternehmens. Das Wort Firma ist aus dem Italienischen abgeleitet, wo das Wort „la firma„ als Unterschrift übersetzt wird, aber eben auch den Namen des Unternehmers bezeichnet.
Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmensformen, die je nach Größe und Zukunftsaussichten des Unternehmens Vor- und Nachteile haben. Die unterschiedlichen Unternehmensformen können grob in Partnerschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt werden. Beide Gesellschaftsformen sind in Deutschland gebräuchlich, weisen jedoch hinsichtlich ihrer Struktur und der Haftungsrisiken unterschiedliche Merkmale auf.
Das Einzelunternehmen
Eine wichtige Ausnahme von dieser Kategorisierung ist das Einzelunternehmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Fall der Inhaber, sei es eine Privatperson oder ein Kaufmann, befugt ist, autonom zu entscheiden. Die Gesellschaft selbst besitzt keine Rechtspersönlichkeit und trägt daher die unbeschränkte Haftung sowie alle Steuern der Gesellschaft.
Infolge seiner Einfachheit ist das einzelne Unternehmen die vorherrschende Unternehmensform in Deutschland. Es sollte jedoch nur für Freiberufler und sehr kleine Unternehmen gewählt werden. Die Abkürzung e.K steht für „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ und gibt Auskunft darüber, dass ein Einzelunternehmer über einen Eintrag in das deutsche Handelsregister verfügt. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zu eingetragenen Kaufleuten.
Die GbR
Die GbR ist eine Gruppe von mindestens zwei Personen oder Unternehmen und besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Sie wird nur für einen bestimmten Unternehmenszweck gegründet und verfällt nach dessen Erreichung. In dieser Zeit kann sie nicht als Unternehmen im engeren Sinne angesehen werden, da die Registrierung bei den Gewerbebehörden nicht vorgeschrieben ist. Die GbR ist eine gemeinsame Gesellschaftsform für die Zusammenarbeit von Freiberuflern oder Kleinunternehmen. Größere Unternehmen nutzen sie nur für temporäre Kooperationen und Joint Ventures.
Die OHG
Die OHG ist eine Personengesellschaft mehrerer Gesellschafter. Die Aufteilung des Kapitals sowie die Gewinne und Verluste sind vertraglich geregelt. Alle Aktionäre sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft zu handeln, sie tragen jedoch auch die unbeschränkte Haftung. Die OHG ist die einfachste Gesellschaftsform in Deutschland, birgt aber auch erhebliche Risiken für die Aktionäre. Ein wesentlicher Vorteil der OHG ist das Fehlen einer Mindestanforderung an das Anfangskapital, die sie für Inhaber mit geringer Kapitalausstattung leicht zugänglich macht.
Die KG
Die KG, wie zum Beispiel die Dr. Oetker KG, besteht aus mehreren Aktionären, von denen nicht alle am operativen Geschäft beteiligt sind. Lediglich die geschäftsführenden Gesellschafter, die persönlich haftenden Gesellschafter, haften unbeschränkt, die übrigen Gesellschafter, auch Kommanditisten genannt, haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage. Im Vergleich zur OHG reduziert diese Gesellschaftsform die Risiken für die Kommanditisten, überträgt diese aber gleichzeitig auf die persönlich haftenden Gesellschafter.
Die AG
Die AG ist eine Aktiengesellschaft. Ihre Vorteile sind die leichte Übertragbarkeit der Aktien und die Möglichkeit, das Unternehmen nicht nur durch Fremdkapital, sondern auch durch Eigenkapital zu finanzieren. Aktien einer AG, wie zum Beispiel die der deutschen Telekom AG, können entweder börsennotiert oder vertraglich übertragen werden. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft wird die AG von einem Vorstand geleitet, der vom Aufsichtsrat kontrolliert wird. Das Mindestkapital beträgt 50.000 EUR und der Gründungsprozess ist mit hohen Kosten verbunden. Daher wählen meist größere Unternehmen diese Unternehmensform.
Die GmbH
Die mit Abstand häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland ist die GmbH. Dies ist auf die Beschränkung der Haftung der Aktionäre zurückzuführen. Die Mindestkapitalanforderung beträgt 25.000 EUR und kann in bar oder in Sachwerten eingezahlt werden. Daher ist die GmbH die bevorzugte Unternehmensform von mittelständischen Unternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen.
Im Gegensatz zur AG besteht für einen Aufsichtsrat keine Verpflichtung und somit kann der Vorstandsvorsitzende mit Zustimmung der Aktionäre selbständig tätig werden. Großbanken sind in Deutschland in der Regel als börsennotierte Aktiengesellschaften eingetragen. Privatbanken werden jedoch meistens von den Inhabern als persönlich haftende Gesellschafter geführt werden, was bedeutet, dass hier der Bankier persönlich haftbar ist.
Die GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Konstruktion zwischen GmbH und KG und eine Gesellschaftsform, die nur in Deutschland existiert. Diese Unternehmensform wird angewendet, um das Haftungsrisiko einer KG zu verringern, zum Beispiel bei dem Unternehmen Laverana GmbH & Co. KG. Dies geschieht durch die Ernennung einer GmbH zum Geschäftsführer der KG anstelle einer Einzelperson. Die Haftung der Gesellschafter wird entsprechend gemindert, da die GmbH mit beschränkter Haftung die unbeschränkte Haftung der KG trägt.
Die SE
Die SE, wie zum Beispiel die Allianz SE, ist eine europäische Gesellschaft mit einer weitgehend einheitlichen Rechtsgrundlage in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Sie muss in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassen sein und die Stiftung benötigt ein Mindestnennkapital von 120.000 EUR.
Die SE ermöglicht es europäischen Unternehmen, eine grenzüberschreitende juristische Person zu gründen und zu führen, das Geschäft in einer Holding zu konsolidieren und Tochtergesellschaften in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage zu gründen und zu betreiben. Diese Rechtsform erleichtert auch grenzüberschreitende Transaktionen. Die SE wird regelmäßig für grenzüberschreitende Fusionen und Stiftungen von Tochterunternehmen in einem EU-Mitgliedstaat verwendet, der sich vom Hauptsitz des Konzerns unterscheidet.
Größenklassen nach dem HGB
Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt vor, dass alle Unternehmer Bücher führen müssen, die den deutschen Vorschriften entsprechen. Die Buchführung muss eine umfassende Aufzeichnung aller Transaktionen enthalten, die durch zugehörige Dokumentationen und Belege unterstützt werden, und den allgemein anerkannten Standards für das Führen von Aufzeichnungen entsprechen.
Für Kapitalgesellschaften enthält das HGB Berichtskategorien, die auf der Größe des Unternehmens basieren. Ein Unternehmen wird in eine der Größenklassen Kleinstgesellschaft, Kleingesellschaft, mittelgroße Gesellschaft oder Großgesellschaft einbezogen, wenn es an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Kriterien erfüllt. Zu den zugrunde gelegten Kriterien gehören die Bilanzsumme, die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer sowie die Umsatzerlöse des Unternehmens zwölf Monate vor Abschlussstichtag.
Kleinstgesellschaften können vereinfachte Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsklassifikationen anwenden. Darüber hinaus sind sie nicht verpflichtet, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen.
Kleingesellschaften müssen nur die Bilanz mit den Erläuterungen zum Jahresabschluss vorlegen. Mittelständische Unternehmen müssen lediglich eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung und einen vereinfachten Anhang zum Jahresabschluss erstellen.
Großunternehmen, zu denen auch börsennotierte Unternehmen gehören, müssen eine Bilanz, eine Gewinn – und Verlustrechnung sowie Erläuterungen zum Jahresabschluss erstellen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und die satzungsmäßigen Angaben enthalten, deren Zweck es ist, einzelne Posten im Jahresabschluss zu erläutern. Sie müssen außerdem einen detaillierten Lagebericht vorlegen, der die Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausführlich beschreibt.