Abschreibungsverfahren
Die Abschreibung bezeichnet die Abbildung der Wertminderung von Vermögensgegenständen eines Unternehmens. Um diese zu erfassen und zu verrechnen, kann sich das Rechnungswesen verschiedener Abschreibungsverfahren bedienen.
Die Abschreibung oder auch AfA (Absetzung für Abnutzung) senkt den Unternehmensgewinn und somit die Bemessungsgrundlage für die zu bezahlende Ertragssteuer. In der Bilanz mindert die Abschreibung den Buchwert eines Vermögensgegenstandes, in der Gewinn- und Verlustrechnung wird durch sie der Gewinn geschmälert. Dadurch steigt die Liquidität des Unternehmens.
Welche Güter können Sie abschreiben?
Grundsätzlich kann man alle abnutzbaren Vermögensgegenstände abschreiben, zB Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büromöbel, Werkzeug, etc. Aber auch immaterielle Betriebsmittel sind abschreibbar, zB Patente, Konzessionen, Lizenzen oder die Kosten für einen Datenraum.
Wirtschaftsgüter
Auch Wirtschaftsgüter mit geringem Wert kann man abschreiben, hier gibt es allerdings Sonderregelungen. Als geringwertig gelten Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 bzw 1000 Euro (bei Sammelabschreibung), wenn sie beweglich, abnutzbar und unabhängig nutzbar sind.
Bei einem Wert zwischen 250 und 800 Euro können Sie den Gegenstand in voller Höhe als Betriebsausgabe buchen.
Zwischen 250 und 1000 Euro ist es auch möglich, einen Sammelposten zu buchen und diesen einheitlich und linear über 5 Jahre abzuschreiben.
Forderungen
Auch Forderungen kann man abschreiben, wenn zB ein Kunde in Insolvenz geht. Die Forderung wird hierzu auf ein Konto namens „zweifelhafte Forderungen“ umgebucht, welches nicht in der Bilanz aufscheint. Sobald klar ist, dass die Forderung wirklich nicht eingebracht werden kann, muss man sie mit der entsprechenden Abschreibungsmethode abschreiben:
- Einzelwertberichtigung (nur diese eine Forderung wird abgeschrieben)
- Pauschalwertberichtigung (pauschaler Prozentsatz auf alle Forderungen)
- eine Mischung aus Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung.
Warum Abschreibung?
Abschreibungsursachen gibt es viele:
- Technische Ursachen (normaler Verschleiß oder ein Kaputtgehen aufgrund von Katastrophen wie Feuer, Hochwasser, …)
- Wirtschaftliche Ursachen (durch Nachfrageverschiebungen, Fehlinvestitionen oder Ineffizienz)
- Rechtliche Ursachen (Ablauf von Verträgen, Patenten, etc.)
Abschreibungsarten
Es gibt planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung beinhaltet, dass alle Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre genutzt werden, über alle diese Jahre abgeschrieben werden dürfen, so dass man den Wert des Wirtschaftsgutes auf alle Jahre der Nutzung verteilt.
Die außerplanmäßige Abschreibung kann notwendig werden, wenn der Wert des Gegenstandes plötzlich und auf lange Sicht geringer wird, zB bei Beschädigung einer Maschine durch ein unvorhergesehenes Geschehnis wie ein Erdbeben.
Man unterscheidet kalkulatorische Abschreibungen und handelsrechtliche Abschreibungen. Kalkulatorische Abschreibungen existieren nur am Papier und erscheinen in der Buchführung nicht! Man verwendet sie unternehmensintern für diverse Berechnungen. Handelsrechtliche Abschreibungen sind diejenigen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und im Steuerausgleich erscheinen müssen.
Wofür ist die Abschreibung gut?
Wie bereits erwähnt, schmälert die Abschreibung den Gewinn, das bedeutet, dass weniger Ertragssteuer zu bezahlen ist. Das soll sicherstellen, dass dem Unternehmen Geld für neue Investitionen übrig bleibt. Hier ist es wichtig, die Buchhaltung genau zu führen – die Abschreibung muss im Steuerausgleich am Ende des Jahres aufscheinen. Tut sie das nicht, kann sie nicht im nächsten Jahr nachgeholt werden!
Wie hoch ist die Abschreibung?
Die Abschreibung berechnet sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögensgegenstandes. Hierzu zählen jedoch nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Transportkosten, Zölle, Grunderwerbsteuer, Montagekosten, etc., also alle Kosten, die anfallen, um das Wirtschaftsgut für das Unternehmen nutzbar zu machen.
Welches Gesetz gilt für die Abschreibung?
Grundsätzlich gelten hier zwei verschiedene Gesetze: Das Handelsgesetz und das Einkommenssteuergesetz. Beide sind gleichermaßen wichtig und müssen befolgt werden. Die Regeln, die rund um das Thema Abschreibung und Abschreibungsverfahren zu befolgen sind, sind zahlreich.
Wer diese Regeln und Gesetze jedoch genau kennt, kann seinen Gewinn dadurch gut steuern und sich so Vorteile verschaffen. Ein guter Steuerberater ist bei solchen ‚Manipulationen‘ immer die beste Ansprechperson.
Welches Abschreibungsverfahren?
Die lineare Abschreibung:
Sie sieht vor, dass über die gesamte Nutzungsdauer des Gegenstandes jährlich ein gleichbleibender Betrag abgeschrieben werden muss. Diesen Betrag errechnet man, indem man die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer dividiert.
Die geometrisch-degressive Abschreibung:
Hier ist ein gleichbleibender AfA-Satz vorgegeben, die Berechnungsgrundlage ist der jeweilige Restbuchwert. Da der Restbuchwert des Gegenstandes jährlich sinkt, verringern sich auch die Abschreibungsbeträge jährlich.
Die arithmetisch-degressive Abschreibung:
Bei dieser Abschreibungsmethode schreibt man jedes Jahr einen gleichbleibenden Betrag, den Degressionsbetrag, ab. Dieser Degressionsbetrag errechnet sich aus dem Anschaffungsbetrag und der Summe der geplanten Nutzungsjahre. Am Ende der Nutzungsdauer ist der Gegenstand somit vollständig abgeschrieben.
Die digitale Abschreibung:
Sie ist die häufigste Anwendungsform der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Bei der digitalen Abschreibung ist der jährliche Abschreibungsbetrag genauso hoch wie die Wertminderung im vergangenen Jahr.
Die gebrochene Abschreibung:
Hier unterscheidet man bei der Errechnung der Abschreibungsbeträge zwischen Zeitverschleiß und Gebrauchsverschleiß. Dies ist in der Praxis relativ kompliziert, da zwischen den beiden Komponenten eine sehr enge Beziehung besteht und sie oft schwer voneinander zu trennen sind.
Die progressive Abschreibung:
Bei der progressiven Abschreibung erhöht sich der Abschreibungssatz mit jedem Jahr (im Gegensatz zur degressiven Abschreibung). Auch hier ist der Gegenstand am Ende der Nutzungsdauer zur Gänze abgeschrieben.
Die leistungsabhängige Abschreibung:
Diese ist dann anwendbar, wenn die Wirtschaftsleistung des Gegenstandes messbar ist bzw. errechnet werden kann, zB. bei Firmenfahrzeugen. Der Abschreibungssatz ist bei der leistungsabhängigen Abschreibung davon abhängig, wie hoch der Beitrag des Gegenstandes im Vergleich zur gesamten Wirtschaftsleistung des Unternehmens ist.
Welches Abschreibungsverfahren zur Anwendung kommt, entscheidet jedoch nicht der Unternehmer selbst, sondern das Steuergesetz. Momentan ist nur die lineare Abschreibung gestattet.
Die AfA-Tabelle
In der AfA-Tabelle findet man die gängigsten Wirtschaftsgüter, ihre normale Nutzungsdauer und den Abschreibungssatz. Nachdem die Werte für die normale Nutzungsdauer auf Erfahrungen basieren, ist die Tabelle wichtig für alle Unternehmen.
Die Verwendung der darin enthaltenen Werte ist gesetzlich nicht bindend, jedoch ist die Tabelle von Wirtschaft, Rechtsprechung und Verwaltung anerkannt und für die tägliche Praxis von großer Bedeutung.
Zuschreibung
Das Gegenteil von Abschreibung ist Zuschreibung. Auch diese ist in einem gewissen Rahmen möglich, sie darf jedoch niemals mehr ausmachen, als den Folgebuchwert der gewöhnlichen Abschreibung. Sie kommt also eigentlich nur nach einer Sonderabschreibung in Frage.
Ein Beispiel wäre, wenn ein Unternehmen eine ganz besondere Maschine kauft, die nur ein Produkt für einen bestimmten Kunden herstellt. Kein anderer Kunde fragt dieses Produkt nach und der Kunde, der es nachfragt, geht in Konkurs. Die Maschine würde also abgeschrieben werden. Falls ein neuer Kunde jetzt genau dieses Produkt nachfragen würde, könnte die Maschine hier zugeschrieben werden, da der Grund für die Wertminderung ja nicht mehr existiert.